Farmer u.a.: Wiesbadener Manifest (1945)

Am 6. November 1945 erreicht ein Befehl der US-amerikanischen Militärverwaltung den Wiesbadener Central Collecting Point, wo die bei Kriegsende in deutschen Luftschutzdepots aufgefundenen Kunstwerke lagern, größtenteils aus deutschem Museumsbesitz: Zweihundert Meisterwerke sollen unverzüglich für die Verschiffung in die Vereinigten Staaten vorbereitet werden. Für Walter Farmer, Leiter des Collection Point, und seine Kollegen vom militärischen Kunstschutz (MFA&A) ist dieser Befehl nicht mit den Pflichten und Aufgaben ihrer Einheit vereinbar, weshalb sie sich in einer gemeinsamen Erklärung zu Wort melden.

kommentiert von Tanja Bernsau und Elisabeth Furtwängler

Originaltext    Übersetzung    Kurzbiographie    Kommentar    Literaturverweise

Originaltext

aus: Bernsau 2013, S. 527–528, nach: United States National Archive and Record Administration: Shipment of Works of Art to the United States (»202«), July 1945–October 1946, Microfilm publication M 1947, Roll 70.

U.S. FORCES, EUROPEAN THEATER GERMANY

1. We, the undersigned, Monuments, Fine Arts and Archives Specialist Officers of the Armed Forces of the United States, wish to make known our convictions regarding the transportation to the United States of works of art, the property of German institutions or nationals, for purposes of protective custody.

2. a. We are unanimously agreed that the transportation of these works of art, undertaken by the United States Army, upon direction from the highest national authority, establishes a precedent which is neither morally tenable nor trustworthy.

b. Since the beginning of United States participation in the war, it has been the declared policy of the Allied Forces, so far as military necessity would permit, to protect and preserve from deterioration consequent upon the processes of war, all monuments, documents or other objects of historic, artistic, cultural or archaeological value. The war is at an end, and no doctrine of »military necessity« can now be invoked for the further protection of the objects to be moved, for the reason that depots and personnel, both fully competent for their protection, have been inaugurated and are functioning.

c. The Allied Nations are at present preparing to prosecute individuals for the crime of sequestering, under the pretext of »protective custody«, the cultural treasures of German-occupied countries. A major part of the indictment follows upon the reasoning that even though these individuals were acting under military orders, the dictates of a higher ethical law made encumbent upon them to refuse to take part in, or countenance, the fulfillment of these orders. We, the undersigned, feel it is our duty to point out that, though as members of the Armed Forces we will carry out the orders we receive, we are thus put before any candid eyes as no less culpable than those whose prosecution we affect to sanction.

3. We wish to state that from our own knowledge, no historical grievance will rankle so long, or be the cause of so much justified bitterness, as the removal, for any reason, of a part of the heritage of any nation, even if that heritage may be interpreted as a prize of war. And though this removal may be done with every intention of altruism, we are none the less convinced that it is our duty, individually and collectively, to protest against it, and that though our obligations are to the nation to which we owe allegiance, there are yet further obligation to common justice, decency and the establishment of the power of right, not of expediency or might, among civilized nations.

Übersetzung

nach: Friemuth 1989, S. 106–107.

U.S. Streitkräfte, europäischer Kriegsschauplatz Deutschland

1. Wir, die unterzeichnenden Monuments-, Fine Arts- and Archives-Spezialoffiziere der Streitkräfte der Vereinigten Staaten, möchten unsere Überzeugung kundtun bezüglich des Abtransports von Kunstwerken aus dem Eigentum deutscher Einrichtungen und Staatsbürger in die Vereinigten Staaten zum Zwecke der Sicherheitverwahrung.

2. a. Wir sind einmütig der Auffassung, daß die Verbringung solcher Kunstwerke, ausgeführt von der Armee der Vereinigten Staaten auf Anweisung der höchsten nationalen Autorität, ein Präzedenzfall begründet, der weder moralisch vertretbar noch verständlich zu machen ist.

b. Seit Kriegseintritt der Vereinigten Staaten war es erklärte Politik der Alliierten Streitkräfte, soweit militärische Notwendigkeiten dies erlaubten, sämtliche Monumente, Dokumente oder sonstigen Gegenstände von historischem, künstlerischem, kulturellem oder archäologischem Wert vor Beschädigung durch Kriegseinwirkung zu bewahren. Der Krieg ist beendet und keinerlei Doktrin »militärischer Notwendigkeit« kann zur weiteren Sicherstellung der zum Abtransport vorgesehenen Gegenstände angerufen werden, da geeignete Depots in Betrieb genommen sind und unter Leitung fachkundigen Personals ihre Aufgabe erfüllen.

c. Die alliierten Nationen bereiten sich gegenwärtig darauf vor, einzelne Personen für die Straftat der unter dem Vorwand der »Sicherstellung« erfolgten Beschlagnahmung kultureller Schätze in den von Deutschland besetzten Ländern vor Gericht zu stellen. Ein Großteil der Anklagen folgt der Argumentation, daß von diesen Personen, obgleich militärischen Befehlen unterstehend, zu erwarten gewesen wäre, im Namen eines höheren moralischen Gesetzes eine Beteiligung an deren Ausführung zu verweigern und sie zu mißbilligen. Wir, die Unterzeichnenden, sehen uns dazu verpflichtet, darauf hinzuweisen, daß wir, obwohl Mitglieder der Streitkräfte, bei Ausführung der erhaltenen Befehle vor klaren Blicken nicht weniger schuldig dastehen als diejenigen, deren Verurteilung wir vorgeben zu billigen.

3. Wir möchten darauf hinweisen, daß unseres Wissens keine historische Kränkung so langlebig ist wie die aus welchem Grunde auch immer erfolgende Wegnahme eines Teils des kulturellen Erbes einer Nation, sei es auch, daß dieses Erbe als Kriegstrophäe aufgefaßt wird. Und obwohl diese Entfernung in altruistischer Absicht erfolgt, halten wir es nichtsdestoweniger für unsere Pflicht, individuell und gemeinschaftlich dagegen zu protestieren. Bei allen Verpflichtungen gegenüber der Nation, der wir Gefolgschaft schulden, gibt es weitere Verpflichtungen zu allgemeiner Gerechtigkeit und Anstand sowie zur Etablierung der Macht des Rechts, nicht der Gewalt, unter zivilisierten Nationen.

Kurzbiographie

Walter I. Farmer (1911–1997) trat 1942 nach einem Universitätsstudium zum Architekten an der Columbia University (New York) und der Miami University (Ohio) in die US-Armee ein. Seit Frühjahr 1945 betreute er für die Monuments, Fine Arts & Archives Section (MFA&A) in der zentralen Sammelstelle im Museum Wiesbaden den Antransport, die Inventarisierung und Rückverteilung von Kunstgegenständen. Nach seiner Rückkehr in die Vereinigten Staaten gründete er 1948 das Contemporary Art Museum in Houston, Texas, und war von 1950 bis1967 Dozent an der University of Cincinnati, Ohio. Im Jahre 1978 gründete Farmer das Miami University Art Museum in Oxford, Ohio. Für seine Leistungen für das deutsche Kulturerbe wurde Walter Farmer 1995 mit dem Großen Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet.

Kommentar – Kulturgüterschutz im Falle eines bewaffneten Konflikts: damals und heute

Walter I. Farmer und die weiteren Verfasser des sogenannten Wiesbadener Manifests waren Kunstschutzoffiziere der Monuments, Fine Arts & Archives Section, einer angloamerikanischen Militäreinheit, die sich während und nach dem Zweiten Weltkrieg um den Schutz von ortsfesten Kulturgütern, Archiven und um die unzähligen translozierten Kulturgegenstände in Europa kümmerten. Sie stand nach Kriegsende vor der schwierigen Aufgabe, im kriegszerstörten Deutschland Lagerstätten für die heimatlosen Kunstwerke zu finden, die sie aus Bergwerken, abgelegenen Schlössern und Bunkern herausgeholt hatten. Eine solche Sammelstelle wurde in Wiesbaden eingerichtet. In diesen sogenannten Central Collecting Point gelangten ab Sommer 1945 solche Werke, die sich vor Kriegsausbruch in deutschen Museen befunden hatten (Bernsau 2013, S. 197–210). Sie warteten dort auf ihre Begutachtung und Rückgabe – entweder an die Museen oder aber an die Personen, denen sie während der NS-Zeit entzogen worden waren. Erster Direktor des CCP war Capt. Walter Farmer, der – so seine Memoiren – von der Sinnhaftigkeit seiner Aufgabe überzeugt war, von der Notwendigkeit, Kulturgegenstände auch, oder vielleicht sogar gerade für das besiegte Deutschland zu bewahren, da er die Auffassung vertrat, dass die Kultur ein wesentlicher Baustein für den Wiederaufbau darstellte (vgl. Farmer 2002, v. a. S. 59–88).

Dank seines und seiner Mitarbeiter‘ engagierten Einsatzes konnten im Wiesbadener Landesmuseum, das während des Krieges weitgehend unversehrt geblieben war, zügig relativ gute Bedingungen geschaffen werden, um die Kunstwerke konservatorisch sicher zu lagern. Dennoch erhielt er am 6. November 1945 den Befehl, eine erste Fuhre von zweihundert Kunstwerke auszuwählen und in die USA zu verschiffen, da deren sichere Unterbringung in Deutschland nicht gewährleistet wäre (Nachricht vom 06.11.1945, OMGUS Restitution Branch Economics Division). Die Anzahl von zweihundert Werken erachtete man als ein innerhalb eines Monats logistisch realisierbares Transportvolumen (Nachricht vom 05.11.1945, OMGUS an AGWAR). Die bereits zuvor von MFA&A-Mitarbeitern vorgebrachten Bedenken gegen einen Abtransport, der riskanter für die Objekte wäre als ihr Verbleib im CCP, waren ignoriert worden (vgl. Howe 1946, S. 272f.). So sah Farmer in dem Argument der sicheren Unterbringung lediglich einen Vorwand, um deutsches Kulturgut nach Amerika verbringen zu können. Dieses Vorgehen war in seinen Augen nichts anderes als Kunstraub und daher gleichzusetzen mit dem, was die Nationalsozialisten getan hatten, was die Kunstschutzoffiziere anprangerten und dessen Bekämpfung und Aufarbeitung ihre Aufgabe war. Er sah sich gezwungen zu handeln, und so entstand das sogenannte Wiesbadener Manifest, in dem er und 23 weitere »Monuments Men« ihre Einstellung zum Kulturgüterschutz zum Ausdruck brachten. Fünf weitere Kunstschutzoffiziere schrieben Protestbriefe, drei der insgesamt 32 nördlich der Alpen stationierten »Monuments Men« enthielten sich (vgl. Friemuth 1989, S. 107f.). Ihr Protest konnte jedoch den Abtransport nicht verhindern, und so wurden zweihundertzwei Werke in die USA und zur Aufbewahrung in die Washingtoner National Gallery of Art gebracht. Viele Publikationen, die sich mit dem Wiesbadener Manifest beschäftigen, sind lange nach dessen Entstehen verfasst worden (siehe u.a. Farmer 1996, Friemuth 1989 oder Nicholas 1997). Bei genauerer Betrachtung offenbart sich darin, dass dem Manifest rückblickend mehr Wirkung beigemessen wird, als es damals hatte. Das Manifest sollte nicht als Aufbegehren der »Monuments Men« gegen ihre Vorgesetzten gedeutet oder gar glorifiziert werden, da es die Vorgesetzten zunächst gar nicht erreichte: Da viele Kunstschutzoffiziere zum Jahresende 1945 ihren Militärdienst beenden sollten, wurde das Dokument erst danach weitergeleitet, weil es sonst als Befehlsverweigerung vor dem Militärgericht verhandelt worden wäre (vgl. Goldmann 1997, S. 7f., sowie Whobrey 2002, S. 226).

Aber auch wenn das Manifest nicht zur Kenntnis der MFA&A-Vorgesetzten gelangte, so legt es dennoch Zeugnis über die Haltung der »Monuments Men« zum geplanten Abtransport ab und blieb auch nicht gänzlich unbeachtet. Vielmehr entfaltete es seine Wirkung in den USA außerhalb des militärischen Kontextes. Öffentlich bekannt wurde das Manifest unter anderem durch die Journalistin Janet Flanner, die Wiesbaden in dieser Zeit besuchte und über das Manifest am 17.11.1945 im New Yorker berichtete (vgl. Lindsay 1996, S. 123 sowie Nicholas 1997, S. 519). Auch zurückgekehrte »Monuments Men« schrieben in Fachzeitschriften über die Verbringung deutschen Museumsbesitzes in die USA (v. a. Kuhn 1946), die sie mit dem Manifest nicht hatten stoppen können. Doch dank der durch die Medien angeheizten Debatte (ausführliche bei Nicholas 1997, S. 522–524), konnten weitere Abtransporte von Kunstwerken verhindert (vgl. Farmer 1996, S. 104) und schließlich die Rückgabe der zweihundertzwei Werke erwirkt werden, von denen die ersten zweiundfünfzig am 4. Mai 1949 wieder in Wiesbaden eintrafen. Der Rest trat eine Ausstellungstour durch 13 US-amerikanische Städte an, deren Erlös deutschen Kindern in der amerikanischen Besatzungszone zugutekam, bevor die Objekte endgültig zurückgeschickt wurden (vgl. Nicholas 1997, S. 531f., sowie Friemuth 1989, S. 116f.).

Bereits 1946 wurde die MFA&A Section aufgelöst, auch wenn längst nicht alle Aufgaben erledigt waren. Obwohl einige »Monuments Men« ihre Erfahrungen in biografischen Texten verarbeiteten (Howe 1946, Farmer 2002, u. a.) geriet die Kunstschutzeinheit nach Ende der amerikanischen Besatzung im Mai 1949 über Jahrzehnte in Vergessenheit. Erst im Jahre 2007 gründete Robert Edsel die Monuments Men Foundation, um die Leistungen der Kunstschützer gebührend zu würdigen und aus ihren Erfahrungen im Kulturgüterschutz im (Nach-)Kriegsfall lernen zu können. Edsel konnte zudem durch sein Buch Monuments Men: Allied Heroes, Nazi Thieves and the Greatest Treasure Hunt in History (2009) insofern zu einer sehr breiten Bekanntheit der amerikanischen Kunstschützer des Zweiten Weltkriegs beitragen, als es die Vorlage für den Hollywood-Film The Monuments Men von George Clooney (2014) lieferte.

Der in der jüngeren Vergangenheit immer häufiger geäußerten Forderung nach einer Kunstschutzeinheit, die – nach dem Vorbild der »Monuments Men« – in bewaffneten Konflikten zum Einsatz kommen solle, wurde kürzlich entsprochen: Das Pentagon hat im Herbst 2019 angekündigt, in Zusammenarbeit mit dem Smithsonian Institute Washington, künftig eine neue Armeeeinheit mit dem Titel »Cultural Heritage Preservation Officers« ausbilden und beraten zu wollen (Cascone, New Monuments Men, 22.10.2019, in: art net news). Die Zivilcourage, moralische Integrität und demokratische Gesinnung, welche die Kunstschützer mit dem Wiesbadener Manifest bewiesen hatten, hat zur Erfolgsgeschichte des amerikanischen Kunstschutz im und nach dem Zweiten Weltkrieg beigetragen, die diese jüngste Entwicklung möglich machte. Somit wirkt das Manifest – mehr als 70 Jahre nach seiner Entstehung – bis in die Gegenwart weiter.

Tanja Bernsau hat in ihrer Dissertation den Central Collecting Point Wiesbaden und en Einfluss der »Monuments Men« auf die deutsche Kulturgeschichte nach dem Zweiten Weltkrieg untersucht.

Elisabeth Furtwängler ist Co-Leiterin des deutsch-französischen Kooperationsprojekts ›Repertorium der Akteure auf dem französischen Kunstmarkt während der deutschen Besatzung 1940–1945‹ (TU Berlin / INHA Paris).

Literaturverweise

Tanja Bernsau, Die Besatzer als Kuratoren? Der Central Collecting Point Wiesbaden als Drehscheibe für einen Wiederaufbau der Museumslandschaft nach 1945, Berlin 2013.

Walter I. Farmer, »The Wiesbaden Manifesto of 7 November 1945«, in: Jahrbuch Preußischer Kulturbesitz 33 (1996), S. 91-119.

Walter I Farmer (Hg.), Die Bewahrer des Erbes: Das Schicksal deutscher Kulturgüter am Ende des Zweiten Weltkrieges, Berlin 2002.

Cay Friemuth, Die geraubte Kunst. Der dramatische Wettlauf um die Rettung der Kulturschätze nach dem Zweiten Weltkrieg (Entführung, Bergung und Restitution europäischen Kulturguts 1939–1948). Mit dem Tagebuch des britischen Kunstschutzoffiziers Robert Lonsdale Charles, Braunschweig 1989.

Klaus Goldmann: »Laudation für Walter I. Farmer in Fürth am 10. Mai 1997«, in: Eleusis 3 (1997), S. 711.

Robert Edsel, Monuments Men: Allied Heroes, Nazi Thieves and the Greatest Treasure Hunt in History, New York 2009.

Thomas Carr jr. Howe, Salt Mines and Castles. The Discovery and Restitution of Looted European Art, Indianapolis, New York 1946.

Charles L. Kuhn, »German Paintings in the National Gallery: A Protest«, in: College Art Journal 5 (1946), H. 2, Januar 1946, S. 7882.

Kenneth C. Lindsay, »Official Art Seizure under the Military Cloak«, in: Art, antiquity and law 3 (1996), H. 2, S. 119136.

Lynn H. Nicholas, Der Raub der Europa. Das Schicksal europäischer Kunstwerke im Dritten Reich, München 1997, S. 501532.

William Whobrey, »Die Siegespflichten: Walter Farmer und das Wiesbadener Manifest«, in: Farmer 2002, S. 223229.

OMGUS, Restitution Branch Economics Division signed Clay, »Shipment of Paintings to US« to for action: Office of Mil Gov (US Zone), 06.11.1945, Folder »United States: Shipment of works of Art to the United States (›202‹), July 1945 – October 1946«, in: National Archive and Record Administration, Records concerning the Central Collecting Points, (»Ardelia Hall Collection«): Wiesbaden Central Collecting Point, 19451952, Microfilm publication M 1947, Roll 70.

OMGUS Signed Clay an AGWAR for Warcard for Clay, 05.11.1945, Folder »United States: Shipment of works of Art to the United States (›202‹), July 1945 – October 1946«, in: National Archive and Record Administration, Records concerning the Central Collecting Points, (»Ardelia Hall Collection«): Wiesbaden Central Collecting Point, 19451952, Microfilm publication M 1947, Roll 70.

Sarah Cascone, »The US Army Is Launching a 21st-Century Version of the Monuments Men to Protect Cultural Heritage in War-Torn Regions, The new Monuments Men are here«, in: artnet news online, 22.10.2019 (Abrufdatum 03.01.2020).

Empfohlene Zitierweise:
Farmer u.a.: Wiesbadener Manifest (1945), kommentiert von Tanja Bernsau und Elisabeth Furtwängler, in: Translocations. Anthologie: Eine Sammlung kommentierter Quellentexte zu Kulturgutverlagerungen seit der Antike, https://translanth.hypotheses.org/ueber/wiesbadener-manifest, veröffentlicht am 31.03.2020.

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Eine veränderte Version dieses Blogeintrages findet sich in: Isabelle Dolezalek, Bénédicte Savoy, Robert Skwirblies (Hg.): Beute. Eine Anthologie zu Kunstraub und Kulturerbe, Berlin (Matthes & Seitz) 2021.