Eizenstat u.a.: Washington Conference Principles on Nazi-Confiscated Art (1998)

Ein grundlegendes Dokument für die internationale Provenienzforschung sind die 1998 erstellten »Washingtoner Prinzipien«, die sich auf in der Zeit des Nationalsozialismus verfolgungsbedingt enteignete Kunstwerke und Kulturgüter konzentrieren.

kommentiert von Anna-Maria Nitschke

Originaltext   Übersetzung    Kurzbiographie   Kommentar   Literaturverweise

Washington Conference Principles on Nazi-Confiscated Art. Released in connection with The Washington Conference on Holocaust Era Assets, Washington, DC, December 3, 1998

Veröffentlicht vom U.S. Department of State, online abrufbar.

In developing a consensus on non-binding principles to assist in resolving issues relating to Nazi-confiscated art, the Conference recognizes that among participating nations there are differing legal systems and that countries act within the context of their own laws.

  1. Art that had been confiscated by the Nazis and not subsequently restituted should be identified.
  2. Relevant records and archives should be open and accessible to researchers, in accordance with the guidelines of the International Council on Archives.
  3. Resources and personnel should be made available to facilitate the identification of all art that had been confiscated by the Nazis and not subsequently restituted.
  4. In establishing that a work of art had been confiscated by the Nazis and not subsequently restituted, consideration should be given to unavoidable gaps or ambiguities in the provenance in light of the passage of time and the circumstances of the Holocaust era.
  5. Every effort should be made to publicize art that is found to have been confiscated by the Nazis and not subsequently restituted in order to locate its pre-War owners or their heirs.
  6. Efforts should be made to establish a central registry of such information.
  7. Pre-War owners and their heirs should be encouraged to come forward and make known their claims to art that was confiscated by the Nazis and not subsequently restituted.
  8. If the pre-War owners of art that is found to have been confiscated by the Nazis and not subsequently restituted, or their heirs, can be identified, steps should be taken expeditiously to achieve a just and fair solution, recognizing this may vary according to the facts and circumstances surrounding a specific case.
  9. If the pre-War owners of art that is found to have been confiscated by the Nazis, or their heirs, can not be identified, steps should be taken expeditiously to achieve a just and fair solution.
  10. Commissions or other bodies established to identify art that was confiscated by the Nazis and to assist in addressing ownership issues should have a balanced membership.
  11. Nations are encouraged to develop national processes to implement these principles, particularly as they relate to alternative dispute resolution mechanisms for resolving ownership issues.

Grundsätze der Washingtoner Konferenz in Bezug auf Kunstwerke, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt wurden (Washington Principles). Veröffentlicht im Zusammenhang mit der Washingtoner Konferenz über Vermögenswerte aus der Zeit des Holocaust, Washington, D.C., 3. Dezember 1998.

Übersetzung bereitgestellt von der Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste, online abrufbar.

Im Bestreben, eine Einigung über nicht bindende Grundsätze herbeizuführen, die zur Lösung offener Fragen und Probleme im Zusammenhang mit den durch die Nationalsozialisten beschlagnahmten Kunstwerken beitragen sollen, erkennt die Konferenz die Tatsache an, dass die Teilnehmerstaaten unterschiedliche Rechtssysteme haben und dass die Länder im Rahmen ihrer eigenen Rechtsvorschriften handeln.

  1. Kunstwerke, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt und in der Folge nicht zurückerstattet wurden, sollten identifiziert werden.
  2. Einschlägige Unterlagen und Archive sollten der Forschung gemäß den Richtlinien des International Council on Archives zugänglich gemacht werden.
  3. Es sollten Mittel und Personal zur Verfügung gestellt werden, um die Identifizierung aller Kunstwerke, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt und in der Folge nicht zurückerstattet wurden, zu erleichtern.
  4. Bei dem Nachweis, dass ein Kunstwerk durch die Nationalsozialisten beschlagnahmt und in der Folge nicht zurückerstattet wurde, sollte berücksichtigt werden, dass aufgrund der verstrichenen Zeit und der besonderen Umstände des Holocaust Lücken und Unklarheiten in der Frage der Herkunft unvermeidlich sind.
  5. Es sollten alle Anstrengungen unternommen werden, Kunstwerke, die als durch die Nationalsozialisten beschlagnahmt und in der Folge nicht zurückerstattet identifiziert wurden, zu veröffentlichen, um so die Vorkriegseigentümer oder ihre Erben ausfindig zu machen.
  6. Es sollten Anstrengungen zur Einrichtung eines zentralen Registers aller diesbezüglichen Informationen unternommen werden.
  7. Die Vorkriegseigentümer und ihre Erben sollten ermutigt werden, ihre Ansprüche auf Kunstwerke, die durch die Nationalsozialisten beschlagnahmt und in der Folge nicht zurückgegeben wurden, anzumelden.
  8. Wenn die Vorkriegseigentümer von Kunstwerken, die durch die Nationalsozialisten beschlagnahmt und in der Folge nicht zurückgegeben wurden, oder ihre Erben ausfindig gemacht werden können, sollten rasch die nötigen Schritte unternommen werden, um eine gerechte und faire Lösung zu finden, wobei diese je nach den Gegebenheiten und Umständen des spezifischen Falls unterschiedlich ausfallen kann.
  9. Wenn bei Kunstwerken, die nachweislich von den Nationalsozialisten beschlagnahmt und in der Folge nicht zurückgegeben wurden, die Vorkriegseigentümer oder deren Erben nicht ausfindig gemacht werden können, sollten rasch die nötigen Schritte unternommen werden, um eine gerechte und faire Lösung zu finden.
  10. Kommissionen oder andere Gremien, welche die Identifizierung der durch die Nationalsozialisten beschlagnahmten Kunstwerke vornehmen und zur Klärung strittiger Eigentumsfragen beitragen, sollten eine ausgeglichene Zusammensetzung haben.
  11. Die Staaten werden dazu aufgerufen, innerstaatliche Verfahren zur Umsetzung dieser Richtlinien zu entwickeln. Dies betrifft insbesondere die Einrichtung alternativer Mechanismen zur Klärung strittiger Eigentumsfragen.

Kurzbiographie

Stuart E. Eizenstat, geboren 1943 in Chicago, studierte Politikwissenschaften an der University of North Carolina und erhielt seinen Doktorgrad an der Harvard University. Als Unterstaatssekretär (1997-1999) unter Bill Clinton initiierte er 1998 die Washingtoner Konferenz über Holocaust Era Assets, die zu den Washingtoner Prinzipien über die von den Nazis beschlagnahmte Kunst führte.

Kommentar – Gerechte Lösungen

In Deutschland fördere »der Bund die Provenienzforschung nachhaltig und umfassend. Die Mittel für die dezentrale Suche nach NS-Raubkunst in den Museen wurden seit meinem Amtsantritt verdreifacht.« So formulierte es die Kulturstaatsministerin Monika Grütters am 8. Januar 2018 bei der Amtseinführung der ersten Juniorprofessorin für Provenienzforschung an der Universität Hamburg (Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, 08.01.2018).

Die Etablierung der Provenienzforschung als wissenschaftliches Feld zur Ermittlung konfiszierter Kunst durch die Nationalsozialisten lässt sich auf die Errungenschaften der elf Prinzipien der Washingtoner Erklärung von 1998 zurückführen. Auf Initiative des damaligen US-Unterstaatssekretärs Stuart E. Eizenstat kamen vom 30.11. bis 3.12.1998 insgesamt 57 Delegationen aus 44 Ländern im United States Holocaust Memorial Museum zusammen. Erstmalig diskutierte man auf breiter internationaler Ebene über Restitutionsmaßnahmen. Dies bedeutete einen Meilenstein im Umgang mit NS-Raubkunst: Hier wurden die moralischen und ethischen Grundlagen formuliert, an denen sich seitdem alle Unterzeichnerstaaten orientieren. Die Aufforderung an die beteiligten Staaten ist dabei mehr als ein Wollen als ein Müssen zu verstehen, da die elf Prinzipien keine rechtlich bindende Vereinbarung darstellen.

Die Washingtoner Erklärung bedurfte einer langen Vorlaufzeit. Mit dem Ende des zweiten Weltkriegs begann zwar eine Ära der Restitutionen. Sowohl die Alliierten als auch die Bundesrepublik Deutschland ermittelten NS-Raubkunst (Schnabel 2014, S. 235). Doch obgleich mit den Gesetzen der 1950er und 60er Jahre Wiedergutmachungs- und Entschädigungsmaßnahmen ergriffen wurden, blieb die Aufklärungsquote in der Nachkriegszeit dürftig (Schnabel 2014, S. 234). Die Gesetze erfüllten mehr einen Ansatz denn eine Lösung, da sie zu ungenau und vor allem an kurze Fristen gebunden waren. Des Weiteren war der Verbleib der Kunstwerke in der Nachkriegszeit oftmals nicht bekannt.

Erst mit der Wiedervereinigung 1990 wendete sich das Blatt. Im Zuge der Rückerstattungsmaßnahmen von sozialisiertem Eigentum an ehemalige DDR-Bürger setzte auch eine erneute öffentliche Debatte über Restitutionsansprüche jüdischer Bürger ein. Der britische Außenminister Robin Cook lud 1997 zu einer internationalen Konferenz nach London ein, wo es um Vermögenswerte wie Raubgold ging (Gatermann 1997). Kunst-und Kulturgüter kamen in diesem Zuge auch zur Sprache, doch fehlte die Zeit, um sich der Brisanz des Themas ausreichend widmen zu können. Daher folgte ein Jahr später eine weitere Konferenz in Washington.

Die öffentliche Aufmerksamkeit übte nicht minder Druck auf die Politiker der Länder aus. So berichtete die New York Times an Heiligabend 1997 über einen prominenten Fall: In einer Ausstellung im New Yorker Museum of Modern Art wurden zwei Gemälde von Egon Schiele als Leihgaben des Wiener Leopold Museums gezeigt. Die Erben der früheren jüdischen Eigentümerin, die 1939 aus Wien geflohen war, entdeckten beim Besuch der Ausstellung die Kunstwerke und ließen sie durch die amerikanische Staatsanwaltschaft beschlagnahmen (Schnabel/Tatzkow 2007, S. 393). Der folgende Rechtsstreit zwischen diesen und dem Leopold Museum war eine Initialzündung für viele weitere Fälle.

Schon während der Washingtoner Konferenz konnte man sich nicht auf eine uniforme Anwendung der elf Prinzipien verständigen, so dass die Teilnehmerstaaten nach ihren eigenen Rechtssystemen im Rahmen ihrer Gesetzgebung vorgehen. Bis heute gibt es keine völkerrechtlich bindende Grundlage für den Umgang mit NS-Raubkunst. So konnte im erwähnten Fall erst nach zwölf Jahren gemäß der Washingtoner Erklärung eine Lösung für alle Beteiligten gefunden werden: Nach Auszahlung von 14,8 Millionen Euro an die Nachfahren der Eigentümerin durfte das eine Gemälde Wally wieder zurück in das Leopold Museum und wird seither mit Angaben der Provenienz auf der Internetseite des Museums angegeben (Leopold Museum, Provenienzdatenbank). Das andere Werk Schieles (Tote Stadt) war schon 1998 aufgrund mangelnder Beweislage der amerikanischen Anspruchsteller in die Leopold-Sammlung zurückgekehrt.

Die Teilnehmer der Washingtoner Konferenz hatten die Dimension der Provenienzforschung unterschätzt, da sie mit einer kurzen Zeitspanne von zwei oder drei Jahren pro Museum ausgingen. Dennoch ist in der Zeit viel geschehen: Eizenstats Forderung nach Öffnung der Archive, um relevante Unterlagen einsehen und Forschung betreiben zu können, zeitigte besonders in Deutschland Folgen. Mit Hilfe der 1999 gemeinsam von der Bundesregierung, der Bundesländer, der kommunalen Spitzenverbände und der Stiftung Preußischer Kulturbesitz beschlossenen Erklärung sowie der 2001 bereitgestellten Handreichung für Museen und Archive wurden Maßnahmen in Deutschland getroffen, die Provenienzforschung möglich machen (Schnabel, Tatzkow 2007, S. 203). In den letzten zwanzig Jahren hat sich dieser Zweig (kunst-)historischer Forschung als ein unabdingbares wissenschaftliches Feld im Bezug auf Restitutionsansprüche entwickelt und etabliert.

Anna-Maria Nitschke studiert im Master Kunstwissenschaft mit Schwerpunkt Kunsttechnologie an der Technischen Universität Berlin.

Literaturverweise

James D. Bindenagel: »Washington Conference on Holocaust-Era Assets, November 30 – December 3, 1998«, online abrufbar auf der Internetseite des U.S. Department of State.

Judith H. Dobrzynski: »The Zealous Collector. A special report: A Singular Passion For Amassing Art, One Way or Another«, in: The New York Times, 24.12.1997,  online abrufbar.

Reiner Gatermann: »Internationaler Fonds für Holocaust-Opfer aufgelegt – Zum Auftakt der Nazi-Gold-Konferenz in London«, in: Die Welt, 03.12.1997, online abrufbar.

Hannes Hartung: Kunstraub in Krieg und Verfolgung. Schriften zum Kulturgüterschutz, Berlin 2005.

Stefan Koldehoff: Die Bilder sind unter uns. Das Geschäft mit der NS-Raubkunst, Frankfurt a. M. 2009.

Leopold Museum Wien: »Egon Schiele, Bildnis Wally Neuzil«, Eintrag in der Provenienzdatenbank, 20.07.2010, online abrufbar.

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung: »Erste Juniorprofessur für Provenienzforschung an der Universität Hamburg – Grütters: Weitere Stärkung der Provenienzforschung in Deutschland«, Pressemitteilung, 08.01.2018, online abrufbar.

Gunnar Schnabel: »Nazi Looted Art – Ein historisch-juristischer Kommentar«, in: Melissa Müller u.a. (Hg.): Verlorene Bilder, verlorene Leben. Jüdische Sammler und was aus ihren Kunstwerken wurde, München 2014, S. 230-236.

Gunnar Schnabel, Monika Tatzkow: Nazi Looted Art – Handbuch Kunstrestitutionen weltweit, Berlin 2007.

Ellen Schonter: »Erste Professur für Provenienzforschung. Juniorprofessorin Dr. Gesa Jeuthe erforscht die Herkunft von Kunstobjekten«, Universität Hamburg, Newsroom: Forschung, Blogeintrag vom 21.02. 2018, online abrufbar.

Empfohlene Zitierweise:
Eizenstat u.a.: Washington Conference Principles on Nazi-Confiscated Art (1998), kommentiert von Anna-Maria Nitschke, in: Translocations. Anthologie: Eine Sammlung kommentierter Quellentexte zu Kulturgutverlagerungen seit der Antike, https://translanth.hypotheses.org/ueber/washington, veröffentlicht am 21.03.2018.

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Eine veränderte Version dieses Blogeintrages findet sich in: Isabelle Dolezalek, Bénédicte Savoy, Robert Skwirblies (Hg.): Beute. Eine Anthologie zu Kunstraub und Kulturerbe, Berlin (Matthes & Seitz) 2021.