Während die Verlagerung der wichtigsten Kunstschätze aus Rom nach Paris 1797 bereits läuft, veröffentlicht der Schweizer Architekt David Vogel einen flammenden Appell an die französische Politik, das Vorhaben in letzter Minute zu stoppen. Das mit republikanischem Eifer argumentierende Plädoyer geht zwar an der politischen Realität vorbei. Die publizistische Debatte jedoch, die in Frankreich bereits abgeklungen ist, gewinnt in Deutschland mit Veröffentlichungen wie dieser neuen Auftrieb.
kommentiert von Robert Skwirblies
Originaltext Kurzbiographie Kommentar Literaturverweise
Rom behalte seinen Apollon und Laokoonnach: Der neue Teutsche Merkur, 5. Stück, Mai 1797, S. 59–72. Paris den 6. April 1797. Ich sende Ihnen hier einen Aufsatz, den ich im Historien abdrucken ließ, der aber gewiß auch vielen Lesern des teutschen Merkurs nicht unangenehm seyn wird. Es betrift ja eine Sache der civilisirten Menschheit, ein Mittel der höhern Kultur, dessen Unverletzbarkeit jedem ächten Kosmopoliten wichtig seyn muß. Alle Bildungskunst beruht auf der Beobachtung der Menschengestalt; diese ist ihr Typus und Urbild. Da nun der höchste Grad von Schönheit und Vollkommenheit dieser Gestalt in den Ländern nordwärts der Alpen niemals einheimisch und folglich der Begriff davon den Völkern dieser Gegend fremd ist; so bleibt diesen, um zur Vollkommenheit in den Künsten zu gelangen, kein ander Mittel übrig, als das Studium der Werke derjenigen Völker, die sich nach einer vollendeten Natur ausgebildet haben. Offenbar ist also die Vereinigung dieser Werke das einzige zweckmäßige Mittel zur Beförderung und Erleichterung dieses Studiums, und offenbar muß die Zerstreuung derselben der neuern Kunst einen unersetzlichen Schaden bringen. Diese einfachen Begriffe von der Kunst und ihren Mitteln [60] sind indessen, selbst unter den aufgeklärten Nazionen, noch nicht allgemein genug bekannt, und die französische Regierung hat daher neuerlich einige Verfügungen gemacht, die diesen Grundsätzen durchaus entgegen sind. Es ist zwar dem Direktorium schon vor mehrern Monaten eine Vorstellung dagegen übergeben worden, die von 50 der ersten französischen Künstler unterschrieben war, worinn die nähere Untersuchung der Sache und ein Rapport darüber durch das Nazionalinstitut verlangt wurde; allein diese Vorstellung blieb unbeantwortet und ohne Wirkung. Indessen ist die Sache nun zur Sprache gekommen, und wird nun sowohl zu Paris als in London in Schriften und öffentlichen Blättern debattirt, und es ist um so mehr Hoffnung daß die Antiken in Rom bleiben, da die griechischen Kunstwerke, die nach Paris gebracht werden sollen, nicht anders als über Meer, und also erst nach dem Schluß des allgemeinen Friedens, transportiert werden können. – Es ist daher höchst nöthig die Aufmerksamkeit der teutschen Nazion, die bey diesem Frieden eine Hauptrolle haben wird, auf diesen Gegenstand zu lenken. Auch das gesetzgebende Korps der Republik wird sich nun für diese Sache und für die Erhaltung der Monumente in Italien interessiren, und diese Meynung wird durch die allgemein lobenswürdigen Wahlen mehrere entschlossene Vertheidiger im Rath der 500 erhalten. David Vogel Baumeister von Zürich. [61] Brief an Hrn. Dupont de Nemours. Die Idee, die Hauptstadt des großen Volks, das nun die Bürgerfreyheit in Europa fest gegründet hat, mit allem zu verherrlichen, was menschliche Kunst und Genie Erhabenes und Vortreffliches hervorgebracht; alles dort zu vereinigen, was zum Unterricht dieser Nazion und des menschlichen Geschlechtes dienen kann, ist wahrhaft groß und für die französischen Bürger hinreißend. Allein der Enthusiasmus für diese Idee soll die Nazion nicht über die Achtung für das hinaussetzen, was Wahrheit und Weisheit erfordern, und was im gegenwärtigen Falle nur von den Wenigen voraus bemerkt werden kann, die in den höhern Geheimnissen der Kunst und ihrer Geschichte unterrichtet sind. Die Meisterstücke der Kunst, besonders der griechischen Bildungskunst, werden in Paris weder für den Unterricht des Künstlers, (selbst des französischen) noch für den Genuß des gebildeten Kunstliebhabers, nie das seyn können, was sie ihnen in Rom sind, weil diese Meisterstücke in Paris nicht mehr, wie dort, in Verbindung mit so mancherley Monumenten und Gegenständen stehen, die zu ihrer Erläuterung und dazu dienen, ihren Werth tief zu fühlen, sie ganz uns im Zusammenhange unter sich und mit andern zu ihnen gehörigen Gegenständen zu umfassen, und die wahren Grundsätze [62] der Kunst dadurch zu entdecken, daß man den Gang des Genies in der Kunst in seiner natürlichen Folge bemerken und durch alle Zeitalter verfolgen kann. In Paris wird dem Künstler und dem Kunstliebhaber der Vortheil fehlen, den sie in Rom genießen, die Meisterstücke der Kunst neben und in Gegenwart eines Menschenstamms zu sehn, dessen vollendete Gestalt und Bildung zum nöthigen Kommentar diesen Kunstwerken dienen. In Paris werden diese Kunstwerke nicht mehr unter dem heitern Himmel und in der reinen Luft Italiens stehn, die so viel dazu beytragen, die unbeschreibliche Reinigkeit der griechischen Formen zu fassen; auch werden sie dieselben in Paris nicht mehr von den unzerstörbaren Monumenten altrömischer Größe, Pracht und Kunst, nicht mehr von dem herrlichen Gebäude umgeben sehn, das die Natur selbst zum würdigen Schauplatze für die Wunder der Kunst gebildet zu haben scheint. Ueberdies ist das Klima der Stadt Paris, die unter dem 29sten Grad der Breite liegt, das so vielen schnellen und heftigen Veränderungen der Luft und Witterung unterworfen und 5 Monate im Jahre mit Nebeln und Dünsten erfüllt ist, gewiß nicht das schicklichste in Frankreich, weder zur Ausstellung noch zur Erhaltung der Werke hoher Kunst. A u g u s t u s , selbst ein Kunstkenner, und von den großen Männern und Künstlern seines Zeitalters berathen, verlegte das allgemeine Museum der auserlesensten griechischen Kunstwerke für das römische [63] Reich auf die Insel Samos und in den dortigen alten Junotempel, der ein ῾υπαιϑρον [sic], d. i. dessen mittleres Schiff unbedeckt war.[1] Die Monumente aller alten Kunst, sind Werke des Genies erloschener Nazionen, welche die nahe Barbarey der Römer von den Gräbern des Heidenvolks weggeraubt hat, das der Eigenthümer und Urheber derselben war. Sie gehören nun dem ganzen menschlichen Geschlechte, und können mit Recht nie das besondere und ausschließende Eigenthum, weder einer Nazion noch einer Person werden. Die Staaten und Partikulären Italiens haben sich das Eigenthum dieser Monumente zugeeignet, weil sie das Verdienst hatten, dieselben aus den Trümmern ihrer Städte wieder hervorzuziehn. Fremde Fürsten und andere Reisende haben seither viele dieser Monumente nebst andern Kunstwerken angekauft, und dieselben, ohne auf das Recht der übrigen Völker und der allgemeinen Kunst zu achten, mit sich weggeführt. Allein wenn diese so geheißne Freunde und Liebhaber der Kunst das allgemeine Recht der Völker und der Kunst hierinn mißkannt; wenn die Könige und Edeln in Europa Italien seiner schönen Kunstwerke beraubt haben, einige, um sich den ausschließenden Besitz und Genuß dieser Werke verschaffen, wozu sie nicht das geringste Recht hatten; andre, um einen übermüthigen Luxus zu befriedigen, der ganz der Zeit des Attila würdig ist; – kann es nun wohl [64] der französischen Republik und ihren Grundsätzen geziemen, die bisherige monarchisch aristokratische Barbarey hierin nicht nur nachzuahmen, sondern noch zu übertreffen, und sich einen noch größern Antheil an dem Raube Italiens und der Kunst zuzueignen? Welche kostbare Gelegenheit giebt ihn [sic] hingegen der Sieg und die Lage der Dinge, den Ruhm der französischen Nazion fest zu gründen und sich zugleich um die Menschheit und um die Künste verdient zu machen! Diese Nazion hat sich sowohl durch die Festsetzung der Volksfreyheit und Menschenrechte in ihrer Staatsverfassung, die das karakteristische Kennzeichen der höhern Civilisazion und der wirklichen auf einen Vertrag gegründeten bürgerlichen Gesellschaft sind [2] als durch die [65] neuern Großthaten ihrer Armeen, und durch die ausgezeichneten Talente und Tugenden, die so viele ihrer Bürger in der gegenwärtigen Epoke bewiesen haben, einen vorzüglichen Rang unter den dermaligen europäischen Völkern, und dadurch eine Art Primatrecht in Sachen erworben, welche das allgemeine Recht und Interesse dieser Völker angehen. In Folge dieses Primats, welches die andern Völker so lange ehren werden, als die französische Nazion die damit verbundenen Pflichten ehrt, hat die französische Republik ein Recht, über alle alte oder öffentlichen Kunstwerke, die in dem ihren Waffen unterworfenen Theile Italiens zerstreut sind, zu verfügen; nicht, um dieselben ihrer Nazion zuzueignen, (denn dazu würde sie kein anderes Recht haben als das Recht des Stärkern) sondern einzig, um in Betreff dieser Kunstwerke das zu verordnen, was zum allgemeinen Fortgang der Bildungskünste im neuern Europa am vortheilhaftesten seyn kann; und das ist unwidersprechlich. Die zerstreuten Ueberbleibsel der alten, besonders der griechischen Bildungskünste, in einer allgemeinen öffentlichen Anstalt zu vereinigen, die im Namen und und unter dem Ansehen der französischen Republik bestehen muß, die aber, um ihrem Zwecke zu entsprechen, an keinem andern Orte Statt haben kann als in Rom wo das Klima, die Gegend und die Bildung der Menschenraße zusammenstimmen, um die Wirkung dieser Anstalt auf die Vervollkommnung der Künste zu sicheren und zu erhöhen, und wo überdies noch [66] die größte Anzahl fester Monumente der altrömischen Kunst und Pracht vorhanden, und zugleich noch so viele bisher unentdeckte Schätze der alten Kunst vergraben sind. Als eine Folge dieses Primats, kann es der Republik zustehn, aus diesem gemeinschaftlichen Schatze der Künste solche Gegenstände zu heben, die, ohne der Vollständigkeit und Leichtigkeit des allgemeinen Unterrichts in den Bildungskünsten zu schaden, zum Prälimnarunterricht der französischen Künstler nöthig oder nützlich seyn könnten. Da aber die Erreichung dieser Meisterstücke, und selbst der Begriff ihrer Vollkommenheit, über die Fähigkeiten und Einsichten der Zöglinge der Kunst erhaben sind, so können die Originale selbst nicht mehr zu ihrem Unterrichte beytragen als gute Gypsabgüsse. Das Studium jener kann niemand unterrichten, als den schon ausgebildeten Künstler, der aber noch neue Eindrücke anzunehmen und sich dadurch zu vervollkommnen fähig ist. Paris hat also, um der Mittelpunkt und die erste Schule in Frankreich zu seyn, nicht die Originale der griechischen Bildungskünste, wohl aber gute Gypsabgüsse dabey nöthig, um den Geschmack der Nazion nach diesen Mustern der Schönheit zu bilden, und in der Achtung für die wahren Grundsätze der Kunst zu erhalten, und dann, um junge Künstler von ihrer ersten Erziehung an zur richtigen, scharfen Zeichnung, zum weisen Styl und zum Ausdrucke der alten Kunst zu gewöhnen. In diesem Studium vollendet, wird und muß [67] der junge französische Künstler nach Rom gehn, wo die Ansicht der Wunder der Kunst, mitten unter den hohen Monumenten altrömischer Pracht und Größe, und in Vereinigung mit so viel andern Gegenständen, die zu ihrer Erläuterung und Erhöhung dienen, ohne allen Zweifel zur Entdeckung des Genies und der Talente kräftiger wirken wird, als wenn er der Ansicht einiger von diesen Meisterstücken in Paris täglich, aber von gereiftem Kunstverstand und Kunstgefühl entfernt, genossen hätte. Eine achtungswürdige Klasse französischer Bürger kann die Versetzung der italiänischen Kunstwerke nach Paris in der Absicht wünschen, damit die zahlreiche Klasse der aufgeklärten Einwohner dieser Stadt, das edle Vergnügen haben können, diese Wunder der Kunst zu sehn und zu genießen. Allein diese Bürger werden diesen Genuß gern dem Besten der Künste und der Ueberzeugung aufopfern, daß nur die Vereinigung dieser Kunstwerke in Italien am meisten beytragen kann, Frankreich selbst große Künstler und Meisterstücke seiner eigenen Schule zu verschaffen, Meisterstücke, die mit der Kunstvollkommenheit, die nur bey dieser Vereinigung zu erreichen möglich ist, noch das besondere Verdienst verbinden, mit der vaterländischen Geschichte, Sitten und Angelegenheiten in Beziehung zu stehn, welches ihnen für französische Bürger ein ungleich größeres Interesse geben wird, als die Gegenstände aus der Mythologie und aus der Geschichte der Kirchenheiligen, die gewöhnlich in den Wer- [68] ken der Alten, und in denen der italiänischen Künstler dargestellt sind. Die Meisterstücke der Kunst aus Italien nach Paris zu führen, um dem Volke dieser Stadt diese Trofäen der Nazionalsiege zum Schauspiel zu geben, und sein Verlangen zu befriedigen die Wunder der Kunst innerhalb seiner Mauern zu besitzen, könnte wohl nur als eine der Weisheit und Würde der Republik unangemessene Ursache angesehen werden, dieselben dem allgemeinen Unterrichte der Künstler zu entrücken: besonders da unleugbar und durch die Erfahrung bewiesen ist, daß dieses Volk für diese Schätze und ihren Besitz in kurzem vollkommen gleichgültig seyn wird. Die auf den Besitz dieser Stücke und auf den Zufluß von Fremden, den derselbe Paris verschaffen würde, gegründete Finanzspekulazion ist eine zu unreife und von tiefer Sachkenntniß zu wenig unterstützte Idee, als daß die Regierung Maßregeln darauf gründen könnte, die sowohl auf die Künste, als auf den Ruhm der Republik Einfluß haben müssen. Da es ja nicht die gute Meynung und der Enthusiasmus allein, sondern nur der auf Weisheit gegründete und durch sie geleitete Enthusiasmus ist, der große, der Menschheit nützliche Thaten und Rathschläge hervorbringt; da überdies jede Nazion nur dann groß ist, wenn sie sich gerecht, weise und großmüthig beweiset: so ge- [69] ziemt es der französischen Regierung allerdings, reiflich zu untersuchen, was bey dieser Gelegenheit der Ruhm und das wahre Interesse der Republik erfordern. Da die Siege der französischen Armeen die Republik zum Herrn der Litteratur- und Kunstschätze Italiens gemacht haben, und da das Primatrecht, welches sich die Nazion unter den dermaligen europäischen Völkern erworben hat, ihr ein Recht giebt, über diese Schätze zu verordnen: so erfordert der Ruhm und das Interesse der Republik, das zu verfügen, was diese Schätze für den allgemeinen Unterricht und Fortgang der Künste und Wissenschaften am nützlichsten machen kann. Es ist das allgemeine Interesse der Litteratur und der Wissenschaften, daß alle Gegenstände dieses Fachs, die einzeln in ihrer Art sind, alle wichtige Kodices von den griechischen und lateinischen Schriftstellern, die einzelnen Handschriften in den orientalischen Sprachen, die Originalhandschriften merkwürdiger Litteraturwerke, einzelne merkwürdige Sammlungen in allerley besondern Gegenständen, wenn sie zu ihrer Erklärung nicht eine bestimmte Lokalität erfordern, nach Paris gebracht werden, um vereiniget in einer Stadt zu stehn, wo die Erhaltung und der Freygebrauch derselben zum Vortheil der Wissenschaften am meisten gesichert ist. Das allgemeine Interesse der Litteratur, der Geschichtswissenschaft, vor allem aber das Interesse der [70] Bildungskünste, erfordert, daß alle zerstreute Werke der Kunst der alten Völker, besonders der Griechen, in Rom vereinigt werden, wo schon seit 2000 Jahren der allgemeine Sammelpunkt dieser Gegenstände war, und wo ihre Würde und ihr Werth am besten gefühlt und umfaßt werden kann. Damit aber diese Anstalt das Gepräge der Huldigung trage, die das erste unter den neuern europäischen Völkern der Kunst und dem Genie der Alten darbringt, und damit diese, dem allgemeinen Unterrichte der Kunst gewidmete Anstalt die nöthige Festigkeit erhalte, und niemals der Veränderung einer monarchischen Verwaltung ausgesetzt sey, ist es nöthig, daß dieselbe im Namen und unter dem Ansehn der französischen Republik errichtet werde und bestehe. Ein höchst wesentlicher Vortheil, den diese Republik der Kunst und dem Studium der Mahlerey verschaffen kann, ist, zu veranstalten, daß die vornehmsten Meisterstücke der verschiedenen Malerschulen Italiens, unter der Aufsicht und im Namen der Republik, an den [O]ertern vereinigt werden und bleiben, wo der vornehmste Sitz jeder Schule war, und wo die Lokalitäten vorhanden sind, die auf die Erfindung und Vortrefflichkeit dieser Werke Einfluß gehabt haben. Diese Veranstaltung ist offenbar das einzige und zweckmäßigste Mittel, dem Künstler, der dieselben studiert, Gelegenheit und Leichtigkeit zu verschaffen, den Gang des Genies des Erfinders zu verfolgen und das Geheimniß seines Talents zu ent- [71] decken. Es ist bekannt, daß, um die Dichter des Alterthums, diese unübertrefflichen Maler der Natur, ganz zu verstehen, sie ganz zu fühlen und sie mit Genie nachzuahmen, nichts zuträglicher ist, als sie auf der Stelle zu lesen, wo und für welche sie gedichtet haben. Wenn die französische Republik in den alten Städten Italiens die Denkmäler ihrer ehemaligen Größe und der ausgezeichneten Talente ihrer Bürger ehrt, und dieselben unter ihren Schutz nimmt, so wird die Erhaltung und Gegenwart derselben ein wirksames Mittel werden, unter den Einwohnern dieses Landes früher oder später das Gefühl ihrer Würde, und, zum Besten der Menschheit und der Künste, das Genie und die Talente wieder zu erwecken, welche die aus der politischen Verfassung Italiens entstandene Erniedrigung bey der Nazion eingeschläffert, aber nicht ausgelöscht hat. Durch Befolgung der Grundsätze der Gerechtigkeit, der Weisheit und der Großmuth in den Verfügungen über die Schätze der Literatur und Künste in Italien, wird also die Republik unfehlbar ihren Ruhm und ihr Ansehn fest gründen, den Fortgang der Bildungskünste in Europa befördern, und den Fortgang ihrer eigenen Kunst am meisten befördern. Die Regierung, von dem patriotischen Enthusiasmus den Glanz der Hauptstadt zu erhöhen und der Nazionalkunst besondere Mittel zum Unterricht zu ver- [72] schaffen, hingerissen, kann bey der Berathschlagung über diesen Gegenstand einiges übersehen haben, was zur Entscheidung der Frage gehört, allein nur Künstlern bekannt und geläufig seyn konnte. Indessen hat die Vortrefflichkeit der neuen Verfassung der Nazion Mittel vorbehalten, das Interesse der Republik auch in dergleichen Fällen gegen die Folgen der Menschheitsgebrechen der Regierung zu sichern. Der Friedensschluß, der den für das Schicksal der schönen Künste so wichtigen Plan der Regierung zur Wirklichkeit bringen soll, wird vor seiner Vollführung der gesetzgebenden Macht vorgelegt werden, deren Weisheit und Patriotismus das Interesse der Menschheit und der Künste, das mit dem Interesse der Republik aufs innigste verbunden ist, wohl zu erhalten wissen wird. Paris am 4. April 1797. David Vogel von Zürich, Baumeister. [1] Strabo Ed. 1707 p. 944 [2] Die Ehre, Menschenrechte und Völkerfreyheit unter den neuern europäischen Völkern zuerst als Grundlage der bürgerlichen Verbindung erkannt und als Grundgesetz der Staatsverfassung eingeführt zu haben, gehört, wie bekannt, den teutschen und italienischen Handelsstädten des mittlern Zeitalters an. Freylich sind diese Städte seither, die einen unter das Joch benachbarter Fürsten, die andern hingegen unter das Joch einer Aristokratie gefallen, welche die Majorität der Bürger sich von der Minorität derselben auflegen ließ, und die freylich den Fortschritten der Humanität und der Civilisazion noch mehr als die Einzelnherrschaft entgegen ist. Diese Art von Aristokratie kann aber niemals unter einer großen und auf einen gewissen Grad ausgebildeten Nazion entstehen. |
Kurzbiographie
Der Zürcher Architekt David Vogel (1744–1808) kam in der Revolutionszeit nach Paris. Lange zuvor hatte er in Rom studiert – unter anderem bei Johann Joachim Winckelmann (1717–68) und in der Umgebung der französischen Akademie – und schon einige Jahre als Baumeister in seiner Heimat gearbeitet. In der Direktoriumszeit (1797–99) veröffentlichte der dezidiert republikanische Gelehrte Aufsätze und Schriften, die neben der Architekturtheorie auch politische Themen behandelten. Vogel wurde so kurzzeitig hoher Beamter der helvetischen Republik. (Malfroy 2013, Gubler 1974)
Kommentar – Debattenbeiträge und KriegsereignisseDas flammende Plädoyer des Schweizer Architekten gegen eine Verlagerung der wichtigsten Kunstwerke aus Rom nach Paris war in dem Moment bereits überholt, als er es veröffentlichte: Die Transporte aus Italien waren inzwischen im vollen Gang, die Abtretung wesentlicher Teile der päpstlichen Kunstsammlungen mit dem Vertrag von Tolentino vom 17. Februar 1797 endgültig ausbedungen (Rizzoli 2009, S. 43f.). Die aggressive französische Kulturpolitik, die sich seit 1794 manifestiert hatte, war ohnehin von Einsprüchen und Eingaben unbeeindruckt geblieben (Pommier 1998, S. 48–55, Furet 1989, S. 478–480). An jenem 4. April 1797, an dem Vogel sein Manuskript an die Redaktion des Merkur schickte, wurden die Wahlen zu einem Drittel der Abgeordnetenkammern abgeschlossen. Weder diese noch die bis zum Friedensschluss von Campo Formio im Oktober laufenden Verhandlungen der Mächte änderten daran etwas. Der als Adressat genannte Pierre-Samuel Dupont de Némurs (1737–1817), Abgeordneter und Herausgeber des Historien, einer der nachrevolutionären Direktoriumsregierung Frankreichs oppositionellen Zeitung, wurde im selben Herbst politisch ausgeschaltet (Robinet 1898, S. 710). Der Aufsatz erschien wohl auch gar nicht im Historien – in keiner der Ausgaben zwischen August 1796 und Mai 1797 ist er zu finden. Die von Vogel angegebene Nummer enthält nur die von ihm erwähnte Künstlerpetition (S. 3f.) – und eine dagegen gerichtete Widerrede der Redaktion (S. 4–7). Auf diese reagiert der Schweizer, und vielleicht hat er tatsächlich einen der Leserbeiträge verfasst, wie sie im Blatt üblich waren. Doch hat er ihn schwerlich »veröffentlichen lassen« – denn er war keiner der durchweg französischen Honoratioren, Politiker und Forscher, deren Worte im Blatt verbreitet wurden. Es handelt sich wohl um eine bewusst gesetzte Falschinformation, um den Argumenten vor deutschem Publikum Gewicht zu verleihen. Schon die umkämpfte politische Lage weist darauf hin, dass es ihm – wie er es in der Vorbemerkung auch andeutet – vor allem um den publizistischen Export von Argumenten geht. Die in Frankreich bereits erlöschende Debatte war von Antoine-Chrysostôme Quatremère de Quincys Lettres à Miranda im Vorjahr angestoßen worden. In Deutschland dagegen war sie weiter aktuell – allein der Neue Teutsche Merkur veröffentlichte nicht weniger als sieben Korrespondenzberichte zum Thema in jenen Monaten (Savoy 2011, S. 211f.). Vogel teilt Quatremères Grundforderung – das Belassen der Kunstschätze in Rom – und auch einige Argumente, die auf den Vorstellungen der Aufklärung und besonders Johann Joachim Winckelmanns beruhen, unter dem Vogel als junger Mann in Rom studiert hatte. Als programmatische Chiffren erscheinen daher der Apoll (vom Belvedere) und der Laokoon in der Überschrift (vgl. Myssok 2018, Sp. 864–870). Vogels Überzeugung, Künste und Wissenschaften gehörten ganz Europa und nicht einer Nation an, entspricht der kosmopoliten Idee einer »Gelehrtenrepublik« (vgl. Albrecht 2005, S. 31–35). Aus ihr leitet Vogel ab, dass die »Werke des Genies erloschener Nazionen« auch der ganzen Menschheit angehörten (vgl. Quatremère de Quincy 1998, S. 9, 28). Im speziellen hätten sich die italienischen Staaten um die Bergung und Sicherung verdient gemacht (vgl. Quatremère de Quincy 1998, S. 12–14), und schließlich: Die Werke müssten in ihrem Zusammenhang und unter der Sonne Italiens verstanden und studiert werden, nur so könnte man den »Gang des Genies in der Kunst in seiner natürlichen Folge« erkennen (vgl. Pommier 1998, S. 74f.). Die Parallele zu Quatremère beschränkt sich allerdings auf die Frage des Exports der Werke aus Italien. Zwar hängt auch Vogel demselben klassischen Kunstbegriff an, wie ihn auch Johann Wolfgang Goethe manifesthaft formulieren sollte: Die Kunstwerke der Antike sind demnach maßgebliche Vorlagen auch für das zeitgenössische Kunstschaffen und nehmen deshalb eine besondere Stellung ein. Während jedoch Quatremère die Vereinigung der Werke in einem Museum radikal abgelehnt, ist Vogel von der Idee eines in die Gesellschaft wirkenden Universalmuseums durchaus angetan. Das offenbart seine Vorstellung, was mit den Manuskripten und Gemälden geschehen sollte: Erstere wünscht er sich ganz im Sinn der offiziellen französischen Politik – zu ihrer Sicherheit und zum bestmöglichen Studium – tatsächlich in Paris vereint. Die italienischen Gemälde dagegen fordert er – hier klingt vage Quatremère durch, der es aber keineswegs so eindeutig formuliert (vgl. Quatremère de Quincy 1998, S. 29–31) – nach Herkunft ihrer »Schulen« jeweils an ihren Herkunftsorten zu versammeln. Daraus spricht zunächst eine Ideologie der Stilreinheit und des antiquarischen Ordnungsverständnisses. Darüber hinaus ist diese kulturpolitische Maßnahme aus einem idealistischen Geschichtsverständnis heraus zu verstehen, als impulsgebende Impfung. Das macht Vogel mit einer Fußnote an jener Stelle deutlich: So wie einst die (mittelalterlichen) freien Bürgerstädte in den Werken ihrer Künstler spezifische Leistungen und Werte generiert hätten, so sollten das Rückgängigmachen der Zerstreuung dieser Werke und ihre Vereinigung am ehemaligen Ort ein Wiederaufleben der Kunst ermöglichen. Diese Idee einer modernen Renaissance findet sich in der deutschen Romantik sehr bald wieder (vgl. Thimann 2013, S. 313–318). Vor allem aber unterscheidet sich Vogel in seiner politischen Haltung als erklärter Republikaner grundsätzlich vom royalistischen Autor der Miranda-Briefe. Das zeigt die zweite große Argumentationsebene, die sich durch Vogels Text zieht: Der Verzicht auf die Translokation der Antiken entspräche dem wahren Wohl und Ruhm der Republik. Die Vereinigung der Kunstwerke in einer »Anstalt« unter französischer Leitung, aber auf italienischem Boden, ist der logische Zielpunkt seines Plädoyers. Gleichzeitig ist es ein argumentativer Kniff, der auf ein vordergründiges politisches labelling hinausläuft – also einen eher fadenscheinigen Versuch, die unter dem Direktorium hohl gewordene Propaganda der Nation und ihrer Werte zu nutzen (vgl. Reichardt 2012, S. 87–96). Schon die Vogels Artikel vorausgegangene Stellungnahme einiger französischer Künstler, die den Transfer vehement forderten, lehnte diese von Vogel dann aufgegriffene Idee als »eher verführerisch als praktisch« ab (Quatremère de Quincy 2012, S. 172). Vogel unterschätzt zudem in seinem bürgerlichen, kosmopoliten Standesbewusstsein den Transfer der Werke als »Trofäen der Nazionalsiege«. Sie bedeuten nicht nur populistische, kurzfristige Genugtuung für den Pöbel, sondern reale Macht (vgl. Leterrier 2000). Daher fehlt Vogels Mahnung, die französische Verfügungsgewalt über die Kunstwerke sei zwar rechtens, aber moralisch eingeschränkt, jeder Bezug zur politischen Realität. In gleicher Weise blieben die Künstlerpetitionen ohne Wirkung (Pommier 1991, S. 432–443). Die von Vogel als Appell zum Verzicht auf die Translozierung erwähnte Petition forderte im übrigen lediglich eine genaue Prüfung und Auswahl der zu transferierenden Werke (Quatremère de Quincy 2012, S. 169–172). Wenn Vogel anführt, Augustus hätte »das Museum« nach Samos verlegt, ist das mindestens eine starke Verkürzung. Selbst Strabon gibt an der zitierten Stelle (Xylander 1707) lediglich an, dass der Princeps und erste römische Kaiser zwei von Marcus Antonius in Samos geraubte Statuen dorthin zurückgegeben habe; die damalige Gemälde- und Skulpturensammlung im berühmten Heraion wird lediglich parallel dazu erwähnt (Radt 2004, S. 14f., und 2009, S. 20). Vogels punktueller Rückgriff auf die Antike mit ausgerechnet diesem Beispiel ist aber aus anderer Hinsicht bemerkenswert: Schließlich eilte Napoleon, noch als Heerführer im Dienste des Direktoriums, gerade von einem militärischen Siegeszug zum nächsten – und im Sog dieser Erfolge sollten die Requirierungen von Kunstwerken in ganz Europa erst recht forciert werden (vgl. Rizzoli 2009). Robert Skwirblies ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Fachbereich Kunstgeschichte der Moderne der Technischen Universität Berlin und PostDoc im Forschungscluster translocations.
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Eine veränderte Version dieses Blogeintrages findet sich in: Isabelle Dolezalek, Bénédicte Savoy, Robert Skwirblies (Hg.): Beute. Eine Anthologie zu Kunstraub und Kulturerbe, Berlin (Matthes & Seitz) 2021.