Um die Plünderung und Brandstiftung der Stadt Osnabrück nach der bisher friedvollen Belagerung zu verhindern, wurden im Jahr 1633 eine Vielzahl von profanen und sakralen Goldschmiedearbeiten des Domkapitels an die Schweden »gebrandschatzt«. Darunter befand sich ein Abendmahlskelch, dessen Bedeutung über rein materielles Beutegut hinausging.
kommentiert von Melanie Keicher
Originaltext Kurzbiographie Kommentar Literaturverweise
Kurzbiographie
Dodo Freiherr von Inn- und zu Knyphausen (*2. Juni 1583 in Lütetsburg; † 11. Januar 1636 bei Haselünne) war Feldherr im Dreißigjährigen Krieg. Er begann seine militärische Laufbahn mit dem Eintritt in den Niederländischen Kriegsdienst. In den darauffolgenden Jahren trat er in den Dienst diverser Heerführer, in deren Namen er zahlreiche Schlachten führte und auch gewann. Ende der 1620er trat Knyphausen in den Dienst des schwedischen Königs Gustav II. Adolf ein. Als Feldmarschall unter der schwedischen Krone war er eine Schlüsselfigur im Dreißigjährigen Kriegbis er 1636 während eines Gefechts bei Haselünne in Niedersachsen fiel.
Kommentar – Die Stadt Osnabrück zur Zeit der Schwedenherrschaft: Die Brandschatzung 1633Angeführt von Dodo Freiherr von Inn- und Knyphausen siegten die Schweden mit Unterstützung ihrer Verbündeten, dem Heer Herzog Georgs von Braunschweig-Lüneburg, bei der Schlacht bei Hessisch Oldendorf (8. Juli 1633) gegen die kaiserlichen Truppen. In Folge ihres Triumphes besetzen sie die Stadt Osnabrück und forderten die Brandschatzung. Um die Belagerung der Stadt durch die Schweden friedlich – demnach ohne »Soldatesca« Raub, Brandstiftung und Plünderung – zu beenden, wurde eine Vereinbarung, ein sogenannter Accord, zur Regelung der Bedingungen für das Ende der Stadtbesetzung ausgehandelt. Dieser bestätigt der Stadt und dem Domkapitel im Austausch für 60.000 Reichstaler – was etwa 40 Jahresgehältern des ranghöchsten Beamten der Stadt entsprach – in ausgeprägten Münzen ihre Privilegien und Eigentumsansprüche. Die Ritterschaft sollte von Zahlungen jeder Art verschont bleiben, sodass lediglich das Domkapitel zu einem Drittel und die Stadt zu zwei Dritteln die Schuld trugen. Trotz der Höhe der Forderungen wurde die Übergabe der Stadt durch Unterzeichnen des Accords am 2. September 1633 vom Feldmarschall Dodo Freiherr von Inn- und Knypshausen und Georg Herzog von Braunschweig-Lüneburg auf der einen Seite und von den Vertretern des Domkapitel und der Stadt Osnabrück auf der anderen Seite beschlossen. Für das Domkapitel stellte sich diese Vereinbarung als besonders schmerzlich heraus, da sie äußerste Schwierigkeiten hatten, ihre Vertragspflicht zu erfüllen, sodass sie sich gezwungen sahen, eine Vielzahl von wertvollen Goldschmiedearbeiten, die sich seit langer Zeit im Besitz des Doms befanden, an die Schweden abzugeben. Der dritte Artikel des Accords, der ihnen die Immunität der Archive und die Repositorien mit all ihrem Besitz zusicherte, verlor somit seine Wirkung. Bereits im November 1633 klagte der Fürstbischof Franz Wilhelm von Wartenberg in einem Brief an seinen Vertrauten, dem kaiserlichen Hofrat und späteren Gesandten Johannes Krane, sein Leid, dass die Schweden bei der Eroberung des Doms »ein gantz guldener altare passio Christi und ander mehr silberne und guldene uhralte, auch von Caroli Magni zeiten conservierte Utensilia Ecclesiastica und Antiquitäten« (Wartenberg an Krane: 2; vgl. Krüger 1936: 34) entwendet hätten. Die Aussage des Fürstbischofs zeigt, dass die Brandschatzung der Objekte nicht nur durch ihren monetären Wert, sondern auch aufgrund ihrer kulturellen Bedeutung für das Domkapitel und die Stadt Osnabrück eine katastrophale Entwicklung war. Einige der gebrandschatzten Objekte sind bis zum heutigen Tag nicht, nur zum Teil oder beschädigt auffindbar. Die Vermutung liegt nahe, dass einige Silbergeräte zu neuen Abendmahlgeräten umgearbeitet wurden. Bestürzt von der Ungerechtigkeit und dem Verlust von barem Geld und profanem sowie sakralen Kirchenwerk im Wert von 20.000 Reichstalern fertigte das Domkapitel im Jahr 1720 eine Prozessschrift an (Zimmermann 1720). Ein beigefügtes Verzeichnis listete alle Abgaben auf, und wer sie aufgebracht hatte. Die Prozessschrift sollte im Falle einer Klage am Reichshofrat in Wien als Beweisstück dienen. Dieses Verzeichnis macht erst das volle Ausmaß der Brandschatzung deutlich: Neben diverser »kleinerer« Positionen (u.a. Gold, Schmuck, Silbergeschirr, Kelche, silbernes Marienbildnis) ist ein besonders großer, silbervergoldeter Kelch mit Pantene, der reich an Bild- und Rankenwerk in Treibarbeit verziert ist, aufgelistet. Mit einem angegebenen Gewicht von 202 Lot, was etwa drei Kilogramm entspricht, stellt er die wertvollste Position des Domschatzes dar. Bei dem Kelch handelt es sich um den in Osnabrück hergestellten Sifridus-Kelch, gefertigt um 1230-40. Der überaus kostbare Kelch bedeutete auch einen künstlerischen Ausweis der in Osnabrück ansässigen Künstler auf dem Gebiet des Goldschmiedehandwerks. Es wird vermutet, dass bereits vor der Brandschatzung dem Sifridus-Kelch besonderes Interesse von schwedischer Seite entgegengebracht wurde, da er kurz nach Unterzeichnung des Accords von den Schweden in die finnische Küstenstadt Porvoo (schwedisch: Borgå), die bis 1809 zum schwedischen Königreich gehörte, verschleppt wurde. Das Beispiel des Sifridus-Kelch, dessen Verlust eine tiefe Wunde im kulturellen Erbe der Stadt hinterlassen hat, zeigt auf, welches Ausmaß der Kunstraub, der indirekt von den Betroffenen selbst durch ihre Unterschrift auf dem Accord legitimiert wurde, bis heute auf die Stadtgeschichte hat. Melanie Keicher studierte Betriebswirtschaftslehre sowie Buchwissenschaft und Kunstgeschichte in Stuttgart und Mainz. Zurzeit absolviert sie den Masterstudiengang Kunstwissenschaft mit Schwerpunkt Kunsttechnologie an der Technischen Universität Berlin.
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