Der deutsche Philosoph Karl Heinrich Heydenreich verurteilt in seinem Artikel vehement die französischen Konfiszierungen von Kulturgütern während des Italienfeldzugs Napoleon Bonapartes von 1796/97 und danach. Heydenreich argumentiert aus rechtsphilosophischer Perspektive und weist auf die Auswirkungen hin, die der Entzug des kulturellen Erbes auf eine Nation haben kann.
kommentiert von Anja Breloh
Originaltext Kurzbiographie Kommentar Literaturverweise
Kurzbiographie
Karl Heinrich Heydenreich (* 19. Februar 1764, Stolpen; † 26. April 1801, Burgwerben bei Weißenfels) war Philosoph und Schriftsteller. Bereits im Alter von 25 Jahren bekleidete er eine Professur für Philosophie an der Universität Leipzig, die er jedoch infolge seiner Inhaftierung aufgrund von Schulden Ende 1797 niederlegte. Bis zu seinem Lebensende war Heydenreich dann als freier Autor tätig. Abgesehen von den literarischen Veröffentlichungen umfassen seine zahlreichen Schriften beinahe das ganze Spektrum neuzeitlicher Philosophie. Er widmete sich Fragen der Religion, Moral und Ästhetik, aber auch des Natur- und Staatsrechts, der Anthropologie und der gerade erst entstehenden empirischen Psychologie sowie der »Philosophie des Lebens«. Nach Heydenreichs Tod geriet sein Werk weitgehend in Vergessenheit, es ist bis heute nur in Ansätzen aufgearbeitet.
Kommentar – Kulturgutraub verhindert die Entwicklung von Kunst und WissenschaftAls Karl Heinrich Heydenreichs Abhandlung im August 1798 in der patriotisch orientierten Deutschen Monatsschrift erschien, war der Italienfeldzug Napoleon Bonapartes seit knapp zehn Monaten beendet. Ab Mai 1796 hatten Kommissare im Auftrag der revolutionären französischen Regierung Hunderte von Kulturgütern in den oberitalienischen Fürstentümern, dem Kirchenstaat und der Republik Venedig beschlagnahmt und nach Paris transportiert. Dabei gingen die Konfiszierungen weit über die 1796/97 in diversen Waffenstillstandsabkommen und Friedensverträgen vereinbarte Anzahl an Gemälden, Skulpturen, Büchern und Handschriften hinaus. In Rom kam es ab Februar 1798 zu einer zweiten Welle von Beschlagnahmungen und Plünderungen, nachdem Papst Pius VI. ins Exil gedrängt worden war (Steinmann 2007, S. 34‒168; Wescher 1976, S. 55‒78). Die deutsche Öffentlichkeit war zeitnah über den französischen Kunstraub in Italien informiert, und Zeitschriften wie Europäische Annalen, Minerva, Der neue Teutsche Merkur und das Journal des Luxus und der Moden publizierten ab Juni 1796 Listen der »entführten« Kunstwerke, Übersetzungen kritischer französischer Stellungnahmen ‒ wie Antoine Quatremère de Quincys Lettres à Miranda ‒ und Berichte, vor allem aus Rom. Zwischen Herbst/Winter 1796/97 und Frühjahr 1798 wurden die französischen Konfiszierungen scharf verurteilt. Nach der Fête des Arts in Paris Ende Juli 1798, bei der die erbeuteten Kunstschätze aus Italien öffentlich präsentiert wurden, schlug die Stimmung allmählich um, und die Kritik wich einer positiveren Sichtweise (Savoy 2011). Heydenreichs Artikel steht im Kontext der Presseberichterstattung, ohne darauf explizit Bezug zu nehmen oder ein Echo zu provoziert zu haben. Er ergreift Partei für die Opfer und schlägt einen emotionalen und polemischen Ton an. In Anknüpfung an das zeitgenössische Völkerrecht, das auf Hugo Grotiusʼ Hauptwerk De jure belli ac pacis libri tres (1623‒1625) basiert und im 18. Jahrhundert weiter differenziert wurde (Kimminich 1985, S. 91‒98), definiert Heydenreich einen »gerechten Krieg« als Präventiv- oder Verteidigungskrieg. Er unterscheidet zwischen Kulturgütern als materiellen Wertobjekten, die sich der Sieger aneignen darf, wenn der Besiegte Reparationszahlungen anderweitig nicht aufbringen kann, und Kulturgütern als ideellem, gemeinschaftlichem Erbe. Es entspricht den Idealen der aufgeklärten europäischen Bildungselite des 18. Jahrhunderts und deren kosmopolitisch geprägter Kunst- und Kulturauffassung, dass Heydenreich Kunstwerke, Handschriften und Bücher als »Zierde« und »Güter« der Menschheit bezeichnet, die der Feind nicht antasten dürfe. In diesem Punkt trifft er sich mit Quatremère de Quincy, der 1796 in den Lettres à Miranda geschrieben hatte, dass »alles, was zur Bildung der Wissenschaften und Künste gehört, nicht unter den Rechten des Krieges und Sieges begriffen ist, daß alles, was zur localen oder allgemeinen Belehrung der Völker gehört, heilig seyn sollte« (Vierter Brief). Der Entzug kulturellen Erbes läuft den genannten Idealen der Aufklärung insofern zuwider, als der Verlust von Vorbildern, Anschauungsobjekten und Erkenntnisgrundlagen sowohl Bildung und Ausbildung als auch die Weiterentwicklung von Kunst und Wissenschaft erschwert. In diesem Sinne verurteilt Heydenreich die Wegnahme von Kulturgütern als »Verbrechen gegen die Menschheit« und als »barbarisch«. Zugleich schreibt er Kunstwerke und andere Kulturschätze einer Nation, in diesem Fall den Italienern, zu und definiert sie damit gewissermaßen als nationales Erbe (Savoy 2011, S. 220 f.). Wie eine neun Jahre früher veröffentliche Abhandlung zeigt (Heydenreich 1789, S. 33‒44), geht Heydenreichs Auffassung von nationaler Kunst auf Johann Joachim Winckelmann zurück, der in den Gedancken über die Nachahmung der Griechischen Werke in der Malerey und Bildhauer-Kunst (1755) und in der Geschichte der Kunst des Alterthums (1764) den »Nationalcharakter« und die stilistischen Merkmale von Kunst aus den klimatischen und historisch-gesellschaftlichen Lebensbedingungen eines Volkes abgeleitet hatte (Disselkamp 2017, S. 108 f.). Ende des 18. Jahrhunderts waren weltbürgerliche und patriotische Haltung noch durchaus miteinander vereinbar (Fink 1993), doch klingt bei Heydenreich der sich ab dem 19. Jahrhundert verstärkende Nationalismus bereits an. Die »Nation« beziehungsweise das »Volk« ‒ im Text synonym verwendete Begriffe ‒ wird bei ihm zum Subjekt. Heydenreich weist auf die Demütigung hin, die eine beraubte Nation erfährt, und knüpft damit fast 2000 Jahre nach Polybios an den Topos des durch Kulturgutentzug verursachten Leids an, der bis heute Gültigkeit hat. In jüngerer Vergangenheit hat sich darauf etwa Amadou-Mahtar M’Bow, der Generaldirektor der Unesco, bezogen. Anja Breloh studiert im ersten Semester Kunstwissenschaft im Master an der Technischen Universität Berlin. Ihr Erststudium (Kunstgeschichte, Neuere deutsche Literatur und Journalistik) in Münster und Hamburg schloss sie mit dem Magister ab.
|
Eine veränderte Version dieses Blogeintrages findet sich in: Isabelle Dolezalek, Bénédicte Savoy, Robert Skwirblies (Hg.): Beute. Eine Anthologie zu Kunstraub und Kulturerbe, Berlin (Matthes & Seitz) 2021.