Apffelstaedt: Beantragung außerplanmäßiger Gelder zum Erwerb von Kunstwerken (1940)

Jahresende 1940: Hans-Joachim Apffelstaedt, seit 1934 Kulturdezernent der Rheinprovinz, braucht Geld. Er will im eben besetzten Paris zu einmalig günstigen Konditionen Kunst für die Rheinischen Landesmuseen kaufen. Gemeinsam mit den Leitern anderer rheinischer Museen, denen bereits große Summen für Kunstankäufe zur Verfügung gestellt wurden, hat er den Markt vor Ort sondiert. Jetzt gilt es die Verwaltung des Provinzialverbandes der Rheinprovinz zu schnellem Handeln zu bewegen.

kommentiert von Elisabeth Furtwängler

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Originaltext

nach: Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland (ALVR) 11412, Ankäufe in Frankreich 1940-1942, o. Fol.

Düsseldorf, den 28.12.1940.

An den
Herrn Oberpräsidenten der Rheinprovinz (Verwaltung des Provinzialverbandes)

Im Zuge der Nachforschungen nach verschlepptem, rheinischem Kulturgut in Frankreich, die den Leitern des Folkwangmuseums-Essen, der Städtischen Kunstsammlungen in Düsseldorf gemeinsam mit mir und Dr. Rademacher vom Landesmuseum in Bonn durch den Kunstschutzbeauftragten der Obersten Heeresleitung, Dr. Graf Wolff Metternich, laufend ermöglicht wird, haben sich in Paris und in andern Orten ungewöhnlich günstige Möglichkeiten für die Bereicherung der westdeutschen Kunstsammlungen ergeben, nicht zuletzt dank der Währungsdifferenz (100 Franken = 5. — RM). Direktor Hupp von den Städtischen Kunstsammlungen in Düsseldorf und Dr. Köhn vom Folkwangmuseum in Essen haben im Auftrage ihrer Verwaltungen von den sich bietenden Möglichkeiten bereits in weitgehendem Maße Gebrauch gemacht und letzthin je für ca. 100 000 RM wichtigste Kunstwerke aller Art für ihre Museen erwerben können. Das Reichswirtschaftsministerium (Devisenstelle) hat den Anträgen auf Devisenzuteilung in Höhe dieser Beträge nicht nur unverzüglich entsprochen, sondern entsprechend den Anträgen der Oberbürgermeister Dillgardt-Essen und Dr. Haydn-Düsseldorf für weitere Ankäufe die Beträge von je 250 000.– RM in Reichskassenscheinen, verfügbar Paris, zur Verfügung gestellt. Diese Bereitwilligkeit seitens des Reichswirtschaftsministeriums ist zweifelsohne zurückzuführen auf einen Wunsch des Reichsmarschalls Göring, dessen Beauftragter für spezielle Aufgaben auf künstlerischem Gebiete in Paris, Kriegsverwaltungsrat Dr. Bunjes, mir bei meiner letzten Anwesenheit in Paris erklärte, daß der Reichsmarschall hoffe, daß die deutschen Museen die einmalige Möglichkeit, zu ungewöhnlich billigen Preisen in Paris und Frankreich für ihre Sammlungen einzukaufen, dieses Mal voll und ganz ausnutzen würden. Entsprechend habe er auch bis auf weiteres ausdrücklich untersagt, Kunsthändlern die Genehmigung für die Einreise nach Frankreich zu erteilen, um jeglicher Preistreiberei einen Riegel vorzuschieben. Eine Aufhebung dieser Maßnahme würde erst dann erfolgen, falls die deutschen Museen sich wieder einmal der Situation, ganz gleich aus welchen Gründen, nicht gewachsen sehen würden.

Mit Rücksicht darauf, daß sich auch für die Rheinischen Landesmuseen in Bonn und Trier vielfältige Möglichkeiten ergeben werden, ihre Sammlungen auf allen Gebieten durch Ankäufe in Frankreich zu einer ungewöhnlich günstigen Preisgestaltung zu bereichern, bitte ich um die Bewilligung eines Betrages von 50 000.– RM für diese Zwecke. Die Nichtwahrnehmung dieser günstigen Chance würde nicht nur die Landesmuseen in ihrer seit 1933 unaufhaltsam aufsteigenden Entwicklung entscheidend hemmen und gegenüber den anderen westdeutschen Sammlungen zurückwerfen. Die so außerordentlich hoch zu schätzende Initiative der Städte Düsseldorf und Essen, die in klarer Erkenntnis der günstigen Gelegenheit so bedeutsamen Summen für den Ausbau ihrer Sammlungen zur Verfügung gestellt haben, läßt meines Erachtens die Bereitstellung des angeforderten Betrages von 50 000.– RM für den wesentlich engeren Sammelbereich der Rheinischen Landesmuseen, insbesondere des Landesmuseums in Bonn, als durchaus mäßig, auch unter den gegebenen Zeitläufen, und voll vertretbar erscheinen.

Da im Unterhaushaltsplan für die Landesmuseen Bonn und Trier unter Titel IV, 3 für das Rechnungsjahr 1940 Mittel nicht vorgesehen sind bitte ich, folgende Entscheidung zu treffen:

»Zum Erwerb von Kunstwerken aus dem Sammelgebiet der Landesmuseen Bonn und Trier wird eine überplanmäßige Ausgabe von 50 000.– RM unter Titel IV, 3 Unterhaushaltsplans des Landesmuseums Bonn für das Rechnungsjahr 1940 gemäß § 39 des Gemeindefinanzgesetzes bewilligt.«

Der Abteilungsdirigent

[Apffelstaedt]

Der Oberpräsident der Rheinprovinz (Verwaltung des Provinzialverbandes)

Düsseldorf, den ………….

  1. Zur Mitzeichnung an Abteilung I A.
  2. Genehmigt.
  3. An Abteilung I A zur Sollstellung bzw. Notiz und Benachrichtigung der Fachabteilung

In Vertretung:

[Haake]

Landeshauptmann der Rheinprovinz.

Kurzbiographie

Hans-Joachim Apffelstaedt (1902–44) hatte von 1923 bis 1933 in Münster, München, Wien und Marburg Kunstgeschichte, Archäologie und Geschichte studiert. Seit 1927 Mitglied der NSDAP und SA-Oberführer, war Apffelstaedt zunächst wissenschaftlicher Hilfsarbeiter und seit 1934 Leiter der Kulturabteilung der Rheinischen Provinzialverwaltung in Düsseldorf. In dieser Funktion führte er eine grundlegende Neugestaltung des Rheinischen Landesmuseums Bonn durch und verlieh ihm ein nach der NS-Ideologie mustergültiges Ausstellungskonzept. Während des Kriegs tätigte er in den besetzten Westgebieten, vor allem in Frankreich, umfangreiche Kunstankäufe für die rheinischen Landesmuseen. Dabei kamen ihm nicht zuletzt seine Verbindungen zum kunstwissenschaftlichen Fachpersonal des Besatzungsmilitärs zugute. Im April 1944 wurde Apffelstaedt zum Kriegsdienst eingezogen und bald darauf an der Litauischen Front eingesetzt, wo er am 14. Oktober vermisst gemeldet wurde (Gansohr-Meinel 2013).

Kommentar – Kunstankäufe für das Rheinland im besetzten Frankreich

Hans-Joachim Apffelstaedt hatte in einem Schreiben vom 23. September 1940 von Hermann Bunjes, Vertreter des militärischen Kunstschutzes in Paris, den Hinweis erhalten, dass »eine Anzahl wertvollster Kunstgegenstände aus Privatbesitz« auf den Kunstmarkt gelangen würden und es sich daher anböte, eine Kommission von Museen zu gründen, um von den äußerst günstigen Marktbedingungen in Paris zur Erweiterung ihrer Sammlungen zu profitieren (ALVR 11412). Bunjes war als Hermann Görings Beauftragter für Kunstfragen in Paris u.a. dafür verantwortlich, eine Vorauswahl aus den beschlagnahmten jüdischen Sammlungen für Göring zu treffen und den Kunstmarkt zu überwachen (vgl. Bouresh 1990, S. 62f. sowie Doll 2002, S. 68f.).

Apffelstaedt hatte umgehend alles Notwendige in die Wege geleitet, um wenige Wochen darauf nach Paris zu reisen und sich von den Möglichkeiten, die der dortige Kunstmarkt bot, selbst zu überzeugen. Als Kulturbeauftragter völkisch-nationaler Gesinnung kümmerte er sich mit besonderem Engagement um die kulturhistorischen Landesmuseen von Trier und vor allem von Bonn, dessen umfangreiche Neugestaltung er geleitet hatte (Bouresh 1996). Nun war er bestrebt, die Sammlungen des Museums, im Besonderen die Gemäldesammlung zu erweitern. Zudem stand er als Kulturdezernent mit den Leitern der rheinischen Museen in engem Kontakt. So reiste Apffelstaedt in Begleitung Hans-Wilhelm Hupps, Direktor der Düsseldorfer Kunstsammlungen, und Heinz Köhns, Leiter des Essener Museum Folkwang, sowie dem Kustos der Gemäldeabteilung des Rheinischen Landesmuseums Bonn, dem erwähnten Franz Rademacher, nach Paris. Mit ihnen unternahm er die »Nachforschung nach verschlepptem, rheinischem Kulturgute«, unterstützt vom Leiter des Militärischen Kunstschutzes in Frankreich, Franz Graf Wolff-Metternich, der im bürgerlichen Leben Provinzialkonservator der Rheinprovinz war. Apffelstaedt hatte bereits im Herbst 1939 eine »Denkschrift und Listen über den Kunstraub der Franzosen im Rheinland seit 1794« (ein Exemplar befindet sich in ALVR 11240) bei Alfred Stange am Bonner Kunsthistorischen Institut, an dem zu diesem Zeitpunkt auch Bunjes tätig war, in Auftrag gegeben (Doll 2002, S. 61–63). Sein darin formuliertes Ziel war die Rückforderung der meisten dieser Werke, die sich jedoch weitestgehend in öffentlichen Sammlungen befanden und daher kaum erreichbar waren. Nach Erstellung dieser Schrift bemühte sich Apffelstaedt weiterhin intensiv darum, angeblich gestohlenes rheinisches Kulturgut in den westlichen Ländern aufzuspüren (vgl. Bouresh 1990, S. 63f.; Widmann 2005, S. 245f.). Doch eröffnete nun die Marktsituation im besetzten Frankreich auch die Möglichkeit, Objekte ausfindig zu machen, die für das Rheinland »zurückerworben« werden könnten.

Wie auch in weiteren Korrespondenzen Apffelstaedts wird in diesem Schreiben nicht deutlich, ob es ihm vorrangig um die »Rückführung« von ehemals im Rheinland befindlichem oder im Rheinland entstandenem Kulturgut geht. So behauptet er an anderer Stelle, nur Werke anzukaufen, die zum »ureigensten Sammlungsbereich des rheinischen Landesmuseums gehören, d.h. rheinische Kunst von der Vorzeit bis gegen 1500, sowie rheinisch-niederländische und flämische Bilder aus der Zeit des 15. bis 17. Jahrhunderts« (ALVR 11412, 17.07.1941, vgl. Bouresh 1990, S. 66). In der Tat sind die Hälfte der Objekte, die er zwischen 1940 und 1944 in Paris ersteht, flämische oder niederländische Gemälde, die er als der rheinischen »stammverwandte Kunst« erachtet. Von den restlichen Stücken sind wenige »kölnisch«, die meisten aber »französisch«, zum Teil »italienisch« oder nicht genauer zuzuordnen (ALVR 11414). Um über die Willkür seiner Objektauswahl hinwegzutäuschen, behauptet Apffelstaedt, die Werke, die er zu kaufen gedenkt, stammten aus »deutschem Besitz« und seien nach dem Ersten Weltkrieg außer Landes verbracht worden. Belege für diese Behauptung liefert er nicht. Seine allgemeine völkisch-ideologische Argumentationsrhetorik der »Kunstrückführung« entpuppt sich als Vorwand, um seinen drängenden Kaufwillen angesichts preisgünstiger Ware zu rechtfertigen.

Apffelstaedt baut Wettbewerbsdruck auf: Er erwähnt zum einen die Aufforderung Görings an die Museen, die Marktsituation zu nutzen, andernfalls würde das Einreiseverbot für Händler fallen gelassen (Anweisung Görings, 05.11.1940, BArch Berlin NS 30/14). Weiterhin verweist Apffelstaedt auf die großen Summen, die Essen und Düsseldorf ihren Museen zur Verfügung gestellt hätten, und betont, dass schnelles Handeln geboten sei: Sonst entstünde die Gefahr des Bedeutungsverlusts der Landesmuseen Trier und Bonn im Vergleich zu den anderen rheinischen Museen. Dabei stellten Düsseldorf und Essen weder auf dem Markt noch hinsichtlich eines die Bonner Sammlung möglicherweise übertreffenden Prestigezugewinns eine direkte Konkurrenz dar. Denn Hupp und Köhn kauften, trotz ihrer im Schreiben erwähnten Beteiligung an den »Nachforschungen nach rheinischem Kulturgut«, Objekte ganz anderer Sammlungsgebiete an. Köhne etwa erwarb vor allem französische Werke des 18. und 19. Jahrhunderts für das Museum Folkwang.

Der gezielte Appell Apffelstaedts an den kulturpolitischen Ehrgeiz des Landeshauptmanns Heinz Haake, der den Oberpräsidenten der Rheinprovinz in der Verwaltung des Provinzialverbandes vertrat, verfehlte nicht sein Ziel: Unter dem Schreiben ist die Genehmigung des Antrags durch den Landeshauptmann und die Weiterleitung an die zuständigen Abteilungen vermerkt. Insgesamt kann Apffelstaedt in den Kriegsjahren 131 Werke für das Rheinische Landesmuseum Bonn ankaufen, davon 59 in Paris (ALVR 11414).

Das Schreiben gewährt einen Einblick in die sich entwickelnde Dynamik innerhalb eines Netzwerkes von besatzungs- und lokalkulturpolitischen Akteuren, durch die sowohl die Zusammenarbeit als auch der Wettbewerb der rheinischen Museen beim Kunsterwerb im besetzten Frankreich befeuert wurde. Diese Dynamik führte zu einer erstaunlich umfangreichen Translokation von Kulturgütern aus den besetzten Westgebieten, speziell aus Frankreich, in die öffentlichen Sammlungen des Rheinlandes.

Doch die Anreicherung des Kulturgutbesitzes rheinischer Städte auf Kosten der usurpierten Nachbarstaaten war nicht von Dauer. Die Alliierten erklärten in der sogenannten ›Londoner Erklärung‹ im Januar 1943 jegliche von Deutschen während des Krieges in den besetzten Gebieten getätigten Käufe für nichtig. Nach Kriegsende wurden die deutschen Museen aufgefordert, alle während des Krieges erworbenen Objekte und ihre Herkunft aufzulisten. Trotz aller Gegenbemühungen von in Amt und Funktion verbliebenen, hochrangigen Museumsmitarbeitern wie Köhn oder Rademacher, die die Ankäufe für absolut rechtens hielten (Joachim 2014, S. 7f.), wurden die meisten Kunstwerke aus den Sicherheitsdepots in die Herkunftsländer restituiert und, wenn man die vormaligen Besitzer ausfindig machen konnte, an diese zurückgegeben. Die Werke, deren Eigentümer nicht ermittelt werden konnten, gehören heute zum Bestand Musées Nationaux Récupération (MNR) in den französischen Nationalmuseen.

Elisabeth Furtwängler ist Co-Leiterin des deutsch-französischen Kooperationsprojekts ›Repertorium der Akteure auf dem französischen Kunstmarkt während der deutschen Besatzung 1940-1945‹ (TU Berlin / INHA Paris).

Quellen

Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland (ALVR), 11412, Ankäufe in Frankreich 1940-1942.

ALVR, 11240, Rückforderung von Kulturgütern aus den besetzten westlichen Gebieten.

ALVR, 11414, Ankäufe in Frankreich 1940–1946 (Liste aller während des Krieges erworbenen Objekte des Rheinischen Landesmuseums Bonn).

Bundesarchiv Berlin, NS 30/14, »Tätigkeiten in den besetzten Westgebieten, Bericht über die Wegnahme französischer Kunstschätze durch die deutsche Botschaft und den ERR«, S. 28.

Literatur

Bettina Bouresh, Sammeln sie also kräftig! »Kunstrückführung« ins Reich im Auftrag der Rheinischen Provinzialverwaltung, in: Bazon Brock, Achim Preiß [Hg.], Kunst auf Befehl? Dreiunddreißig bis fünfundvierzig, München 1990, S. 59–75.

Bettina Bouresh, Die Neuordnung des Rheinischen Landesmuseums Bonn 1930-39, Köln, Bonn 1996.

Nikola Doll, Die »Rhineland-Gang«: Ein Netzwerk kunsthistorischer Forschung im Kontext des Kunst- und Kulturgutraubes in Westeuropa, in: Museen im Zwielicht, Ankaufspolitik 1933-1945, hrsg. von der Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste Magdeburg 2002, S. 53–80.

Heidi Gansohr-Meinel, Hans-Joachim Apffelstaedt und die rheinische Archäologie, in: Jürgen Kunow, Thomas Otten, Jan Bemmann (Hg.), Archäologie und Bodendenkmalpflege in der Rheinprovinz 1920-1945, Bonn 2013, S. 49–65.

Hans-Eckart Joachim, Der Kunsthistoriker Franz Rademacher am Rheinischen Landesmuseum Bonn von 1935-1959, in: Bonner Jahrbücher, Bd. 214, 2014, S. 3–10.

Miriam Widmann, Passion und Pathologie des Sammelns, in: Bonner Jahrbücher, Bd. 205, 2005 (2007), S. 243–282.

Empfohlene Zitierweise:
Apffelstaedt, Beantragung außerplanmäßiger Gelder zum Erwerb von Kunstwerken (1940), kommentiert von Elisabeth Furtwängler, in: Translocations. Anthologie: Eine Sammlung kommentierter Quellentexte zu Kulturgutverlagerungen seit der Antike, https://translanth.hypotheses.org/ueber/apffelstaedt, veröffentlicht am 25.07.2019.

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