Der Brief des Bildhauers und Restaurators Joseph Canard an den Herrscher des Königsreichs von Neapel und Sizilien ist ein Zeugnis für wachsende Sensibilität für den Umgang mit dem territorialen Kulturgut. Karl VII. nahm tatsächlich die von Canard geäußerten Gedanken auf, als er 1755 die gesetzliche Grundlage juristischer Kontrolle der Ausfuhr von Kunstgegenständen schuf. Der König folgte damit einerseits anderen italienischen Staaten, die eine solche Gesetzgebung schon besaßen. Darüber hinausgehend aber bezwecken die Maßnahmen, für die sich Canard ausspricht und die bald darauf ergriffen werden, eine Exklusivität der materiellen und geistigen Ausnutzung der antiken Kunstschätze durch den Staat.
kommentiert von Angelica de Chadavarian
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