Am 6. November 1945 erreicht ein Befehl der US-amerikanischen Militärverwaltung den Wiesbadener Central Collecting Point, wo die bei Kriegsende in deutschen Luftschutzdepots aufgefundenen Kunstwerke lagern, größtenteils aus deutschem Museumsbesitz: Zweihundert Meisterwerke sollen unverzüglich für die Verschiffung in die Vereinigten Staaten vorbereitet werden. Für Walter Farmer, Leiter des Collection Point, und seine Kollegen vom militärischen Kunstschutz (MFA&A) ist dieser Befehl nicht mit den Pflichten und Aufgaben ihrer Einheit vereinbar, weshalb sie sich in einer gemeinsamen Erklärung zu Wort melden.
kommentiert von Tanja Bernsau und Elisabeth Furtwängler