Am 1818 erlassenen ersten Kunstausfuhrverbot des Kaisertums Österreich lässt sich beispielhaft die transnationale Verflechtung im europäischen Kulturgüterrecht festmachen. Das Dekret lehnt sich inhaltlich wie rhetorisch an die Gesetzgebung der benachbarten italienischen Staaten an.
kommentiert von Luca Frepoli