Nach dem Ende der Doppelmonarchie sah sich die noch junge Republik Österreich mit einer massiven Abwanderung von Kunst- und Kulturgütern konfrontiert. Auf die vermeintliche Passivität der österreichischen Regierung reagierte Friedrich Waneck gemeinsam mit anderen Mitgliedern der Großdeutschen Fraktion durch einen Antrag auf »Schaffung eines zeitgemäßen Gesetzes zum Schutze der heimischen Kunstschätze«. Waneck prangerte in dem 1921 in antisemitischem Ton eingereichten Entwurf für eine österreichische Denkmalschutzgesetzgebung die Verluste der österreichischen Kunstschätze an und forderte gesetzliche Maßnahmen, um Verkäufe und Diebstähle zu unterbinden.
kommentiert von Sebastian Willert