Der Bundesgerichtshof, das oberste Zivilgericht Deutschlands, entscheidet über die vertraglichen Verpflichtungen einer Versicherung gegenüber illegal von Nigeria nach Deutschland ausgeführten Kulturgütern. Das Ausfuhrverbot in Nigeria stehe dem Urteil nach im universellen Interesse der Völker, ein Zuwiderhandeln stelle einen Verstoß gegen die »guten Sitten« dar. Das Gericht legt den Fall nach dem UNESCO-Abkommen von 1970 aus, zu dem sich die Bundesrepublik zu jenem Zeitpunkt noch nicht verpflichtet hat.
kommentiert von Clemens Wildt
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Robert Skwirblies (29. Oktober 2018). Stimpel u.a.: Urteil des Bundesgerichtshofs im ›Nigeria-Fall‹ (1972). Translocations. Anthologie. Abgerufen am 9. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/utto