Fünf Jahre, nachdem mit dem Friedensvertrag von Tolentino 1797 bedeutende römische Kunstwerke an Frankreich abgetreten werden mussten, erlässt der Kirchenstaat 1802 ein neues Ausfuhrverbot für Kunstwerke. Eine große Bandbreite an Maßnahmen, die neben Ausfuhr auch Grabungsrecht und Denkmalpflege betreffen, sollen das in Rom verbliebene Kulturgut schützen. Das Vorwort des Edikts rechtfertigt die beschlossenen Maßnahmen dabei aus einer spezifisch klassizistischen und merkantilistischen Perspektive.
kommentiert von Luca Frepoli